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Kammerschnellbrief
Ausgabe 9/2013 vom 29.07.2013
RVG: Im Schnitt 12 Prozent mehr - auch für mich?
- Seminar der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und des Hamburgischen Anwaltvereins e.V. zu den aktuellen RVG-Änderungen und weiteren Neuerungen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
am heutigen Tag ist im Bundesgesetzblatt das 2. Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG) verkündet worden. Es wird daher wie geplant am 1. August 2013 in Kraft treten.
Dies nehmen die Hanseatische Rechtsanwaltskammer und der Hamburgische Anwaltverein e.V. zum Anlass, am
Montag, den 16. September 2013,
14 - 18 Uhr,
im Saal 303 der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12,
ein Seminar zu den aktuellen Neuerungen des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes und den Neuheiten im Prozesskosten- und Beratungshilfebereich zu veranstalten.
Das Seminar wird der ausgewiesene Gebührenrechtler, Rechtsanwalt und Notar Herbert P. Schons, leiten. Herr Schons ist Mitautor und Mitherausgeber mehrerer RVG-Kommentare und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Gebührenrecht. Außerdem ist er Mitglied des BRAK-Ausschusses zur Rechtsanwaltsvergütung und war auch am Gesetzgebungsprozess zum 2. KostRMoG beteiligt.
In dem Seminar werden insbesondere folgende Themen behandelt:
· Vor- und Nachteilen der neuen Gebührentabelle
· Neue aktuelle Streitwerte
· Die neue Terminsgebühr
· Von der Reduktions- zur Anrechnungsmethode im Sozial- und Verwaltungsrecht
· Die neue „Beweisgebühr“
· Die neue Beschwerdegebühr
· Lösung des Gesetzgebers zum sog. Ratenzahlungsvergleich
· Rückzahlungsverpflichtungen des Beratungshilfeempfängers
· Neue Belehrungspflichten und Gefahren für den Rechtsanwalt
Jeder Teilnehmer erhält ein umfangreiches Skript von 105 Seiten. Die Kosten betragen pro Teilnehmer € 50,00. Heiß- und Kaltgetränke in der Pause sind im Preis inbegriffen.
Da maximal 170 Plätze zur Verfügung stehen, bitten wir um Verständnis, dass wir die Anmeldungen nur in der Reihenfolge ihres Einganges und nach Vorauszahlung der oben angegebenen Kosten berücksichtigen können.
Anmeldungen erfolgen bitte formlos per E-Mail unter Nennung des vollständigen Teilnehmernamens an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer (info@rak-hamburg.de).
Den Kostenbeitrag überweisen Sie bitte auf das Konto der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer bei der Hamburger Sparkasse, Kto.-Nr. 100 2240 420, BLZ 200 505 50.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Hoes
Rechtsanwalt
Geschäftsführer