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Kammerschnellbrief
Ausgabe 6/2014 vom 05.06.2014
Sie werden wissen, dass das Bundessozialgericht am 3. April 2014 über die Möglichkeiten von Unternehmensjuristen zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Grundsatzentscheidung getroffen hat.
Danach können in einem Angestelltenverhältnis tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte künftig wohl grundsätzlich nicht mehr von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden.
Diese Entscheidung wird für eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen sehr weitreichende Auswirkungen haben.
Aus dem Kreis der Betroffenen ist deshalb eine Petition an den Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht worden, die eine Änderung der Rechtslage zum Ziel hat.
Die Petition ist in ihrem Text einsehbar unter der Internetadresse https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2014/_05/_13/Petition_52222.html.
Alle Kolleginnen und Kollegen können sich hier den genauen Wortlaut ansehen und sodann frei entscheiden, ob sie sich der Petition anschließend wollen.
Die Mitzeichnungsfrist läuft am 19.06.2014 ab.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Scharmer
Rechtsanwalt
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Nachrichten aus Berlin:
Ausgabe 7/2014 vom 09.05.2014
Ausgabe 8/2014 vom 23.05.2014
Nachrichten aus Brüssel:
Ausgabe 8/2014 vom 30.04.2014
Ausgabe 9/2014 vom 15.05.2014