- Anwaltssuchdienst
- Meldungen
- Betreuer/-innen
- Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien
- Bewertung von Anwaltskanzleien
- Clearing-Ausschuss
- DSGVO in Kanzleien
- Existenzgründung
- Find-a-lawyer
- Hinweispflichten zur alternativen Streitbeilegung
- Hülfskasse
- Lohnversteuerung von Beiträgen u.a.
- Pflichtverteidigung
- Rechnungslegung und Umsatzsteuer
- Teilung von und Ausscheiden aus Kanzleien
- Veranstaltungen
- Vertrauensanwälte
- Vollmachtsdatenbank
- Kammerreport
- Kammerschnellbrief
Kammerschnellbrief
Ausgabe 1/2016 vom 15.01.2016
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
zunächst übermitteln wir Ihnen zum neuen Jahr die besten Wünsche des Kammervorstandes.
Zum 01.01.2016 ist nunmehr das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte in Kraft getreten. Es ist am 30.12.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Die Kammer hat auf ihrer Internetseite die erforderlichen Zulassungsanträge für Syndikusrechtsanwälte bereitgestellt. Darüber hinaus gibt es ein Merkblatt, das die wichtigsten Themen behandelt. Das Merkblatt wird laufend aktualisiert.
Wer an einer Zulassung als Syndikusrechtsanwalt interessiert ist, mag sich bitte zunächst auf der Internetseite informieren.
Verbleiben nach Lektüre der Zulassungsanträge und des Merkblattes Unklarheiten, können Sie sich mit eventuell dann noch offenen Fragen gerne auch an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer wenden.
Das Gesetz bringt auch umfangreiche Neuregelungen zum elektronischen Anwaltsverzeichnis und zu den Pflichteintragungen, die von der Kammer vorzunehmen sind.
Eine der wichtigeren Änderungen ist: Auch Vertreterbestellungen (einschließlich solcher durch die Kolleginnen und Kollegen selbst gemäß § 53, Abs. 1 und Abs. 2 BRAO) werden in das Rechtsanwaltsregister eingetragen. Allerdings setzt dies voraus, dass der Rechtsanwalt seiner Mitteilungspflicht aus § 53 Abs. 6 BRAO folgt.
Wenn Sie sich im Einzelnen über die Inhalte der gesetzlichen Neuregelungen informieren wollen, klicken Sie bitte hier. Die Neuregelungen zum elektronischen Anwaltsverzeichnis finden sich in § 31 und 31b BRAO. § 31a BRAO enthält jetzt die geänderten und auch die Syndikusrechtsanwälte betreffenden Bestimmungen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach.
Wie Sie wissen, ist die Einführung des beA verschoben worden. Einen neuen Starttermin gibt es noch nicht. Sobald die Bundesrechtsanwaltskammer diesen neuen Termin publiziert hat, werden Sie informiert.
Anfang des Jahres gibt es folgende interessante Veranstaltungen:
1.
In der Bucerius Law School findet am 03.02.2016 ein Gastvortrag des Bundesfinanzministers Dr. Wolfgang Schäuble zu dem Thema „Moralisch ambitioniert“ statt.
Gerade angesichts der derzeitigen Flüchtlingssituation ist das Thema hochaktuell.
Wer an dem Vortrag teilnehmen will, muss sich anmelden. Die Einzelheiten und auch den Anmeldelink der Bucerius Law School finden Sie hier.
2.
Im letzten Kammerreport hatten wir auf die Veranstaltung „Anwaltsauftrag und Mediation - ein lukratives Tandem?" am 28.01.2016 hingewiesen.
Das Seminar findet nicht in der Grundbuchhalle, sondern im Seminarraum des Hamburgischen Anwaltvereins im Ziviljustizgebäude, Zimmer B 200, statt.
3.
Im April 2016 beginnt an der Universität Hamburg ein berufsbegleitendes Weiterbildungsstudium „Konfliktberatung und Mediation".
Hierzu bietet die Uni eine Informationsveranstaltung am 03.02.2016, 18 bis 20 Uhr in der Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung, Schlüterstraße 51, 20146 Hamburg an. Einzelheiten finden Sie hier. Auch hier ist eine Anmeldung erforderlich.
Die neuesten Nachrichten aus Berlin finden Sie nachstehend.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Scharmer
Rechtsanwalt
____________________________
Nachrichten aus Berlin:
Ausgabe 1/2016 vom 08.01.2016