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Kammerschnellbrief
Ausgabe 12/2016 vom 30.09.2016
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
auf folgendes möchten wir Sie aufmerksam machen:
1.
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach darf nicht starten
Zum für gestern angekündigten Starttermin darf die BRAK das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) den rund 164.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nicht zur Verfügung stellen. „Wir hätten heute starten können, dürfen aber nicht“, resümierte Präsident Ekkehart Schäfer.
An der Inbetriebnahme gehindert ist die BRAK durch zwei einstweilige Anordnungen des AGH Berlin vom Juni 2016, die zwei Rechtsanwälte aus Berlin und Köln erwirkt hatten. Der AGH Berlin hat angeordnet, dass die BRAK die für sie eingerichteten Postfächer nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zum Empfang freischalten darf. Weil die Sicherheitsarchitektur des beA die Freischaltung einzelner Postfächer nicht zulässt, kann das System insgesamt nicht in Betrieb genommen werden. Dem soll die am 28.09.2016 in Kraft getretene Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz begegnen. Sie stellt klar, dass die BRAK verpflichtet ist, das beA für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte empfangsbereit einzurichten.
Aufgrund der geänderten Rechtslage hat die BRAK die Aufhebung der beiden einstweiligen
Anordnungen beantragt. Zu den Aufhebungsanträgen hat der AGH Berlin den beiden Antragstellern eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10.10.2016 eingeräumt. Bevor der AGH Berlin die Aufhebungsanträge nicht positiv beschieden hat, darf und wird die BRAK das beA nicht in Betrieb nehmen. „Der Ball liegt nun beim AGH und den Antragstellern“, konstatiert Schäfer und verweist darauf, dass ein anderer Senat des AGH es vorgestern unter Hinweis auf die neue Rechtslage abgelehnt hat, in einem weiteren Verfahren eine einstweilige Anordnung zu erlassen. „Die RAVPV wird uns auch hier helfen“, gibt sich Schäfer optimistisch und ergänzt: „Einen konkreten Starttermin für das beA können wir leider derzeit nicht nennen. Wir müssen abwarten, bis der AGH entscheidet.“
Natürlich halten wir Sie weiter auf dem Laufenden. Sobald es Neuigkeiten zum beA gibt, werden wir Sie informieren.
2.
Die neuesten Nachrichten aus Berlin und Brüssel finden Sie nachstehend.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Hoes
Rechtsanwalt
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Nachrichten aus Berlin:
Ausgabe 17/2016 vom 31.08.2016
Ausgabe 18/2016 vom 14.09.2016
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Nachrichten aus Brüssel:
Ausgabe 16/2016 vom 08.09.2016
Ausgabe 17/2016 vom 22.09.2016