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Kammerschnellbrief
Ausgabe 14/2016 vom 28.11.2016
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
am heutigen Tag hat die BRAK das besondere elektronische Anwaltspostfach freigeschaltet. Wir verweisen hierzu auf die Pressemitteilung der BRAK:
"Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist heute in Betrieb gegangen. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat damit das zukunftsweisende Kommunikationssystem gestartet, mit dem künftig alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilnehmen werden. ,Wir sind sehr froh, dass alle rechtlichen Hindernisse nun aus dem Weg geräumt werden konnten', so Präsident Ekkehart Schäfer.
Wann das beA starten darf, war zunächst unklar (s. PE Nr. 10/2016 v. 27.09.2016 und PE Nr. 12/2016 v. 29.09.2016). Erst am 25.11.2016 hob der AGH Berlin zwei einstweilige Anordnungen auf, die die Inbetriebnahme des beA vorübergehend verhinderten. Erwirkt hatten sie zwei Rechtsanwälte aus Berlin und Köln. Sie waren der Ansicht, dass die BRAK die für sie eingerichteten Postfächer nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zum Empfang freischalten dürfe. Weil die Sicherheitsarchitektur des beA eine Freischaltung einzelner Postfächer nicht zulässt, konnte das gesamte System nicht starten. Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung klargestellt, dass die BRAK verpflichtet ist, das beA für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte empfangsbereit einzurichten. Eine Verpflichtung, das beA zu nutzen, sieht die Verordnung allerdings erst ab dem 01.01.2018 vor. Dies genügte dem AGH. Bereits am 28.09.2016 wies er deshalb den Antrag eines weiteren Rechtsanwalts zurück, der ebenfalls eine einstweilige Anordnung gegen das beA hatte erwirken wollen (s. PE Nr. 11/2016 v. 28.09.2016).
,Wir sind stolz, dass wir diesen so wichtigen Baustein für den elektronischen Rechtsverkehr jetzt auf den Weg gebracht haben', resümiert Schäfer. ,Endlich kann nun der notwendige technische Fortschritt in das Rechtswesen Einzug halten.'"
Die beA-Webanwendung ist über https://www.bea-brak.de/ erreichbar.
Die neuesten Nachrichten aus Berlin und Brüssel finden Sie nachstehend.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Hoes
Rechtsanwalt
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Nachrichten aus Berlin:
Ausgabe 22/2016 vom 09.11.2016
Ausgabe 23/2016 vom 23.11.2016
Nachrichten aus Brüssel:
Ausgabe 21/2016 vom 17.11.2016