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Kammerschnellbrief

Ausgabe 2/2016 vom 11.02.2016

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

nachfolgend möchten wir Sie auf eine Umfrage der BRAK zum Gebührenrecht sowie auf ein Seminar zur neuen ReNoPat-Ausbildungsverordnung hinweisen:

1.
Um den Bedarf für Gesetzesänderungen besser abschätzen zu können, bittet die Bundesrechtsanwaltskammer um Ihre Mithilfe:

a)
Derzeit befassen sich der Ausschuss Rechtsanwaltsvergütung sowie die Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern mit möglichen Nachbesserungen bei der Terminsgebühr nach Nr. 1010 VV RVG.

Hintergrund ist folgender: Nach einer im vergangenen Jahr durch einige RAKn und die BRAK durchgeführten Evaluierung zeigte sich, dass in der Praxis diese Gebühr bereits allein aufgrund der jetzigen Formulierung der Nr. 1010 VV RVG trotz erheblichen Aufwandes nicht anfällt. Aufgrund dessen wurde nun als mögliche Änderung zum einen die Frage diskutiert, ob weiterhin an der Beweisaufnahme oder hingegen an der Anzahl der Termine angeknüpft werden soll. Zum anderen die Frage, ob nur eine Anzahl von Terminen oder der Zeitmoment, d.h. eine Kombination mit Stunden, berücksichtigt werden soll.

Um belastbare Zahlen zur Beurteilung zu erhalten, welche Anzahl von Terminen nun konkret in der Umformulierung der Nr. 1010 VV RVG festzulegen ist, benötigt die Bundesrechtsanwaltskammer Ihre Erfahrungswerte, um die Änderungsvorschläge fundiert gegenüber dem BMJV begründen zu können.

Für die Ermittlung dieser Erfahrungswerte finden Sie auf unserer Homepage unter diesem Link einen Fragebogen.

b)
Des Weiteren werden die Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern immer wieder auf die Problematik der Verzögerungen im Bereich der Kostenfestsetzung in sozialgerichtlichen Verfahren und der damit verbundenen „Vorfinanzierung“ dieser Prozesse angesprochen. 

Um eine Gesetzesänderung vorschlagen zu können, bittet die Bundesrechtsanwaltskammer Sie, ihr solche Fälle zu nennen und ggf. Unterlagen zu übersenden. Einen Textentwurf finden Sie auf unserer Homepage hier.

c)
Ihre Antworten senden Sie bitte per Fax (030-284939-11) oder per E-Mail (franke@brak.de) 

                                                      bis spätestens 10.04.2016 

an die Bundesrechtsanwaltskammer. 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage (www.rak-hamburg.de) als separate Menüpunkte unter „Mitglieder/Gebührenrecht“. 

2.

Unter dem Titel „Besser ausbilden, die neue ReNoPat-AV“ bietet die RENO Vereinigung Hamburg allen Kolleginnen und Kollegen am

                                                                  14.04.2016

ein Fachseminar zur neuen Ausbildungsverordnung. Unter anderem werden in der Veranstaltung die einzelnen Inhalte aus der Anlage zum Ausbildungsrahmenplan vorgestellt und Vorschläge unterbreitet, wie diese Inhalte in der kanzleiseitigen Ausbildung eingebaut werden könnten.

Das Seminar findet in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr im HBC, Berliner Bogen, Anckelmannplatz 1, Hamburg-Hammerbrook statt. Die Seminargebühr beträgt 129,00 € (Nichtmitglieder) bzw. 99,00 € (Mitglieder). Hier finden Sie den Flyer und den Anmeldebogen zur Veranstaltung. Es wird um rechtzeitige Anmeldung bis zum 01.03.2016 gebeten.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen


Dr. Hoes
Rechtsanwalt
Geschäftsführer

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Nachrichten aus Berlin:
Ausgabe 2/2016 vom 22.01.2016
Ausgabe 3/2016 vom 05.02.2016

Nachrichten aus Brüssel:
Ausgabe 1/2016 vom 14.01.2016
Ausgabe 2/2016 vom 28.01.2016

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