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Kammerschnellbrief
Ausgabe 8/2016 vom 03.06.2016
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
mit diesen Kammerschnellbrief möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:
1.
Unter dem Titel "Digitalisierung – Wo steht der Hamburger Mittelstand?" findet der Tag des Mittelstands 2016 am
Montag, den 13. Juni 2016, von 14:30 – 17:45 Uhr,
in der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Trotz bereits abgelaufenem Anmeldeschluss sind Anmeldungen für die Veranstaltung noch möglich. Idealerweise melden Sie sich bitte online an unter www.tag-des-mittelstands.de. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Flyer.
2.
Die Europäische Kommission hat am 27. Mai 2016 eine öffentliche Konsultation zum Thema "Regulierung von Berufen: Verhältnismäßigkeit und nationale Aktionspläne der Mitgliedstaaten" veröffentlicht. Die Konsultation gliedert sich in zwei Teile:
In einem ersten Teil kann man sich zu dem Aktionsplan äußern, die von den nationalen Regierungen im Rahmen der sogenannten Transparenzinitiative erstellt wurden. Der Aktionsplan von Deutschland sieht Änderungen des Berufsausübungsrechts auch für Rechtsanwälte vor. Dabei stehen zum einen die Anforderungen für das Halten von Gesellschaftsanteilen für die Ausübung von Stimmrechten bei Rechtsanwaltsgesellschaften auf dem Prüfstand. Bislang sieht hier die BRAO vor, dass Gesellschaftsanteile und Stimmrechte mehrheitlich von Rechtsanwälten gehalten bzw. ausgeübt werden müssen. Zum anderen wird die Beschränkung für die gemeinschaftliche Berufsausübung von Rechtsanwälten mit Angehörigen anderer Berufe geprüft.
In einem zweiten Teil kann man sich zu dem im Rahmen der Binnenmarktstrategie für den Dienstleistungssektor vorgeschlagenen Analyseraster zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit bestehender und zukünftiger Reglementierungen äußern. Das Analyseraster soll eine Methodik bieten, mit der sich die Verhältnismäßigkeit von berufsrechtlichen Regelungen umfassend evaluieren lässt.
Die Beantwortung der Konsultation ist bis zum 19. August 2016 möglich war. Hier finden Sie nähere Informationen zur Konsultation sowie die Umfrage selbst.
3.
Derzeit soll das Mediationsgesetz evaluiert werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Auftrag erhalten, den Bundestag im Sommer 2017 über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren zu berichten. Insbesondere soll untersucht werden, ob aus Gründen der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes weitere gesetzgeberische Maßnahmen auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung von Mediatoren nötig sind.
Zur Vorbereitung dieses Evaluationsberichtes wurde das Deutsche Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung in Speyer mit der Erstellung einer rechtstatsächlichen Untersuchung beauftragt. Zur Unterstützung dieses Institutes bittet die Bundesrechtsanwaltskammer um Ihre Erfahrungen und Expertise. Hierfür können Sie der Bundesrechtsanwaltskammer bis zum 15. Juli 2016 Ihre Erfahrungen über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation und insbesondere über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren an franke@brak.de. übermitteln.
4.
In diesen Wochen wird die beA-Karte an alle Mitglieder verschickt. Diejenigen unter Ihnen, die eine beA-Karte mit Signatur bestellt haben, sind entsprechend dem Signaturgesetz "zuverlässig zu identifizieren". Dies erfolgt im sogenannten NotarIdent-Verfahren, für das Sie sich an jeden Notar wenden können. Eine Identifizierung der bereits zugelassenen Rechtsanwälte durch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist aus Kapazitätsgründen leider nicht möglich.
Die neuesten Nachrichten aus Berlin und Brüssel finden Sie nachstehend.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Hoes
Rechtsanwalt
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Nachrichten aus Berlin:
Ausgabe 10/2016 vom 25.05.2016
Nachrichten aus Brüssel:
Ausgabe 10/2016 vom 19.05.2016