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Kammerschnellbrief
Ausgabe 14/2017 vom 10.11.2017
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
auf folgende Themen möchten wir Sie hinweisen:
1. Weitere Zusatzveranstaltung: beA - So geht's!
In Kooperation mit der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer veranstaltet das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) das Seminar „beA – so geht’s! – Die praktische Demonstration des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches“ in Hamburg.
Wegen der großen Nachfrage gibt es einen Zusatztermin am
19. Dezember 2017, von 09:00 - 13:00 Uhr.
In einem speziell für dieses Seminar entwickelten Schulungskonzept zeigt das DAI live
• den Zugang zum beA und das Einrichten auf Ihre individuellen Bedürfnisse,
• den Einsatz der beA-Karte und welche Funktionen und Zertifikate benötigt werden,
• die Rechtevergabe für die Nutzung durch Mitarbeiter/Beschaffung und Installation von dafür
notwendigen Zertifikaten,
• den Einsatz der elektronischen Unterschrift (Signieren im und außerhalb des beA,
Signaturprüfung, Stapelsignatur) sowie
• das Versenden/den Empfang/das Im- und Exportieren von Nachrichten im beA.
Das Seminar ist sowohl für Rechtsanwälte als auch für Mitarbeiter und unabhängig davon, ob eine spezielle Kanzleisoftware zum Einsatz kommt, geeignet. Die Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Der Seminarort ist das Empire Riverside Hotel, Bernhard-Nocht-Straße 97, 20359 Hamburg. Die ermäßigte Teilnehmergebühr für Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und deren Mitarbeiter beträgt EUR 125,00 (statt EUR 175,00).
Anmeldungen sind direkt beim DAI auf deren Homepage vorzunehmen.
2. STAR-Umfrage 2018
Seit 1993 führt das Institut für freie Berufe (IfB) im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer innerhalb der Anwaltschaft die sogenannte STAR-Umfrage (STAR = Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte) durch. Ziel der Umfrage ist es, die wirtschaftliche Lage der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu ergründen und neue Entwicklungen in der Anwaltschaft zu erkennen. Auf der Basis von regelmäßigen Erhebungen können Aussagen zu Veränderungen der wirtschaftlichen und beruflichen Lage von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten getroffen werden.
In diesem Jahr wird auch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer wieder an dieser Umfrage teilnehmen und bittet Sie daher um Ihre zahlreiche Mitwirkung. Ab dem 20.11.2017 werden die Umfragebögen vom IfB an zufällig ausgewählte Mitglieder versendet.
Die Ergebnisse der STAR-Umfrage stellen eine wichtige Grundlage der berufsständischen Vertretung gegenüber der Politik dar. Sie werden auch regelmäßig im Rahmen von laufenden Verfahren an Gerichte und Behörden weitergeleitet, da diese das Verhältnis von Umsatz und Kosten in einer Rechtsanwaltkanzlei oft nicht realistisch einschätzen können. Daher ist es wichtig, dass Sie im Interesse von uns allen zahlreich an der Umfrage teilnehmen.
Selbstverständlich erfolgt die Datenerhebung streng vertraulich, anonym und im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
3. FACHTAGUNG: Zukunft des Zivilprozesses - Maßnahmen gegen eine lange Verfahrensdauer
Die Anzahl der Neueingänge bei Zivilverfahren lässt bundesweit nach, die Verfahrensdauer bei den Gerichten nimmt hingegen zu. In Kooperation mit dem Hamburgischen Anwaltverein, der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, dem Rechtsstandort Hamburg e.V. und dem Hamburgischen Richterverein wollen die Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg und die Bucerius Law School bei der Fachtagung am
27. November 2017, von ca. 10:00 - 17.00 Uhr,
Den Auftaktvortrag wird Herr Richter am Bundesverfassungsgericht a. D. Professor Dr. Reinhard Gaier halten. Bei der anschließenden Podiumsdiskussion wird Frau Graf-Schlicker, Abteilungsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, den aktuellen Stand der Überlegungen zur Reform der ZPO vorstellen. Nachmittags werden die Teilnehmenden in mehreren nach Themengebieten organisierten Gruppen Vorschläge diskutieren, Ansätze für Maßnahmen gegen eine lange Verfahrensdauer entwickeln und diese anschließend vorstellen.
Fortbildungsnachweise im Sinne von § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO) können ausgestellt werden. Eine generelle Teilnahmegebühr fällt nicht an. Allerdings wird von den Teilnehmenden, die einen Fortbildungsnachweis im Sinne von § 15 FAO erhalten wollen, ein Betrag in Höhe von 50 Euro erhoben.
Nähere Einzelheiten sowie das Tagungsprogramm entnehmen Sie bitte dem offiziellen Veranstaltungsflyer. Es ist eine Anmeldung bis zum 16. November 2017 mit diesem Anmeldeformular erforderlich.
4. Nachrichten aus Berlin und Brüssel
Die neuesten Nachrichten aus Berlin und Brüssel finden Sie nachstehend.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Hoes
Rechtsanwalt
Geschäftsführer
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Nachrichten aus Berlin:
Ausgabe 20/2017 vom 27.09.2017
Ausgabe 21/2017 vom 11.10.2017
Ausgabe 22/2017 vom 25.10.2017
Ausgabe 23/2017 vom 08.11.2017
Nachrichten aus Brüssel:
Ausgabe 16/2017 vom 22.09.2017
Ausgabe 17/2017 vom 05.10.2017
Ausgabe 18/2017 vom 19.10.2017
Ausgabe 19/2017 vom 02.11.2017