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Kammerschnellbrief
Ausgabe 15/2017 vom 24.11.2017
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
auf folgende Themen möchten wir Sie hinweisen:
1. Geschäftsstelle: Nur eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit am 27.11.2017
Aufgrund eines Wechsels der Telefonanlage ist die Geschäftsstelle der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer am Montag, den 27.11.2017, bis voraussichtlich 14:00 Uhr telefonisch nicht zu erreichen. Wir danken für Ihr Verständnis.
2. SAFE-ID im neuen Anwaltsverzeichnis abrufbar
Ab sofort ist im neuen Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis unter http://www.rechtsanwaltsregister.org auch die SAFE-ID von niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten abrufbar. Zur Bestellung Ihrer beA-Karte müssen Sie also jetzt nicht mehr wie bisher Ihre SAFE-ID bei uns erfragen, sondern können bequem dort nachschauen. Wie Sie die beA-Karte bestellen, erfahren Sie hier.
Daneben ist die Kenntnis der SAFE-ID übrigens auch nützlich, wenn Sie z.B. einen Anwaltskollegen mittels beA adressieren möchten und er noch ein weiteres Postfach als Notar oder Syndikus hat – so erkennen Sie, welches sein beA-Postfach ist oder können bei Namensgleichheit sicher sein, den richtigen Kollegen adressiert zu haben.
Achtung: Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte müssen sich leider noch ein klein wenig gedulden. Für Sie stehen die beA-Postfächer voraussichtlich ab dem 27.11.2017 bereit; ab dann können auch deren SAFE-IDs im Anwaltsverzeichnis recherchiert werden.
3. Veranstaltung: Dürfen, Wollen, Müssen Staatsanwaltschaften im Mediengeschäft "mitmischen"?
Im heutigen Medienzeitalter wird von Behörden oftmals nicht nur eine passive, sondern eine aktive Rolle gefordert. Hiervon ist auch die Staatsanwaltschaft betroffen.
Soll diese nicht nur ihrer Auskunftspflicht gegenüber Journalistinnen und Journalisten nachkommen, sondern stattdessen die Initiative ergreifen, um beispielsweise eigene Entscheidungen und originäre Aufgaben zu erklären? Oder erwächst hieraus die konkrete Gefahr, dass Rechte von Betroffenen verletzt und sachfremde Interessen verfolgt werden?
Zu dem Thema
„Dürfen, Wollen, Müssen Staatsanwaltschaften im Mediengeschäft ‚mitmischen‘ ?“
wird Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich am
Mittwoch, den 29. November 2017, 18:00 Uhr, Plenarsaal des Hans. OLG Hamburg, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg,
referieren.
Es besteht Gelegenheit zu Fragen und eigenen Beiträgen im Rahmen der Diskussion, die anschließend bei einem Glas Wein fortgeführt werden kann.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Hoes
Rechtsanwalt
Geschäftsführer