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Kammerschnellbrief
Ausgabe 19/2017 vom 28.12.2017
Wichtig: neue, aktuelle Hinweise zum beA
1. Wir hatten bereits darüber informiert, dass die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) das beA-System erst dann wieder an das Netz nehmen wird, wenn wieder ein sicherer Zugang gewährleistet werden kann. Auf unsere Anfrage vom heutigen Tage hat uns die BRAK die Auskunft gegeben, es sei davon auszugehen, dass das beA jedenfalls bis Anfang Januar nicht wieder am Netz sein wird.
2. Solange das beA-System nicht am Netz ist, werden die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der sogenannten „passiven Nutzungspflicht“ des beA ab dem 1. Januar 2018 nicht nachkommen können. Dazu hat uns die BRAK versichert, dass die beA-Postfächer solange „verschlossen“ seien, wie das beA-System nicht am Netz ist, so dass während dieser Zeit keine Nachrichten in die beA-Postfächer gelangen können. Insbesondere können Gerichte keine Nachrichten an Rechtsanwälte über das beA senden. Darüber hat die Bundesrechtsanwaltskammer auch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz und die Justizminister der Bundesländer informiert.
Sobald absehbar ist, wann das beA wieder ans Netz gehen wird, wird die BRAK dies mitteilen.
3. Derzeit funktioniert das amtliche Anwaltsverzeichnis nicht. Darüber ist die BRAK informiert.
4. Im Übrigen können bei der Bundesnotarkammer auch keine beA-Karten bestellt werden. Auch darüber ist die BRAK informiert.
5. Die BRAK hat einen Sondernewsletter herausgebracht. Darin findet sich unter anderem noch einmal die dringende Empfehlung der BRAK, das Sicherheitszertifikat vom vergangenen Freitag zu deinstallieren und eine Anleitung zur Deinstallation dieses Zertifikats.
2. Solange das beA-System nicht am Netz ist, werden die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der sogenannten „passiven Nutzungspflicht“ des beA ab dem 1. Januar 2018 nicht nachkommen können. Dazu hat uns die BRAK versichert, dass die beA-Postfächer solange „verschlossen“ seien, wie das beA-System nicht am Netz ist, so dass während dieser Zeit keine Nachrichten in die beA-Postfächer gelangen können. Insbesondere können Gerichte keine Nachrichten an Rechtsanwälte über das beA senden. Darüber hat die Bundesrechtsanwaltskammer auch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz und die Justizminister der Bundesländer informiert.
Sobald absehbar ist, wann das beA wieder ans Netz gehen wird, wird die BRAK dies mitteilen.
3. Derzeit funktioniert das amtliche Anwaltsverzeichnis nicht. Darüber ist die BRAK informiert.
4. Im Übrigen können bei der Bundesnotarkammer auch keine beA-Karten bestellt werden. Auch darüber ist die BRAK informiert.
5. Die BRAK hat einen Sondernewsletter herausgebracht. Darin findet sich unter anderem noch einmal die dringende Empfehlung der BRAK, das Sicherheitszertifikat vom vergangenen Freitag zu deinstallieren und eine Anleitung zur Deinstallation dieses Zertifikats.
Außerdem enthält der Newsletter wichtige Informationen dazu, wie Sie das automatisierte Mahnverfahren und das elektronische Schutzschriftenregister nutzen können, auch wenn das beA nicht betriebsbereit ist.
6. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer wird ihre Mitglieder auch weiterhin laufend über Neuigkeiten zum beA informieren und sich fortlaufend aktiv um Informationen bei der BRAK bemühen.
Mit den besten kollegialen Grüßen
Kury Dr. Hoes Dr. Löwe
Präsident Geschäftsführer Hauptgeschäftsführer