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Kammerschnellbrief
Ausgabe 21/2017 vom 30.12.2017
beA-Informations-Update
Wir haben von der BRAK auf unsere Nachfrage eine wichtige Information erhalten, die wir Ihnen gerne sofort weitergeben wollen:
Danach sollte Ihr Kanzlei-Computer vollständig mit einer Virensoftware gescannt werden, wenn Sie das Zertifikat vom 22. Dezember installiert haben sollten. Das soll auch dann gelten, wenn das Zertifikat zwischenzeitlich deinstalliert wurde.
Hintergrund sei folgender: Es lasse sich der Fall konstruieren, dass ein Hacker am Nachmittag des 22. Dezember einen PC mit aktuellem Zertifikat gehackt und der Nutzer des PCs eine durch den Hacker bereitgestellte Internetseite (z.B. einen Online-Shop, den der Nutzer fälschlicherweise für sicher hielt) aufgerufen hat, wodurch der PC des Nutzers mit einem Trojaner infiziert worden sein könnte. Sofern ein gängiges Antivirenprogramm den Trojaner nicht entdeckt hätte, könnte dieser Trojaner dazu programmiert worden sein, die über den Webbrowser getätigte E-Mail-Korrespondenz mitzulesen.
Mit den besten kollegialen Grüßen
Kury Dr. Löwe Dr. Hoes
Präsident Hauptgeschäftsführer Geschäftsführer