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Kammerschnellbrief
Ausgabe 8/2017 vom 05.07.2017
Weitere Aktualisierung: Wichtige Informationen für unsere Mitglieder zum G20-Gipfel
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
Sie erhalten heute einen weiteren Schnellbrief mit wichtigen Informationen zum G20-Gipfel in Hamburg am 7. und 8. Juli 2017. Dieser Schnellbrief ist eine aktualisierte und erweiterte Version des Schnellbriefes Ausgabe 7/2017 von letzter Woche (27.06.2017).
Am 7. und 8. Juli 2017 wird in Hamburg das 12. Gipfeltreffen der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer stattfinden. Dieses Treffen hat Auswirkungen auf die Hamburger Justiz und damit auch auf die Anwaltschaft. Nachfolgend möchten wir Sie auf diese Auswirkungen anhand der uns von der Justizbehörde und den Gerichten mitgeteilten Informationen aufmerksam machen.
I.
Während des Gipfels ist es nicht auszuschließen, dass der Zugang zur Gemeinsamen Annahmestelle im Ziviljustizgebäude zeitweise aufgrund der eingerichteten Sicherheitszonen und Sperrungen erschwert sein wird. Das Amtsgericht Hamburg hat sich daher bereit erklärt, dass die Annahmestellen der Amtsgerichte in den Stadtteilen für die Zeit vom 5. bis 9. Juli 2017 ebenfalls Schriftstücke fristwahrend annehmen, die für die am Sievekingplatz ansässigen Gerichte bestimmt sind. Bitte beachten Sie, dass die Regelung nicht für alle Gerichte und Behörden gilt, für die die Gemeinsame Annahmestelle im Ziviljustizgebäude eingerichtet ist, sondern nur für die ausdrücklich in der Allgemeinen Verfügung genannten: So gilt die Ausnahmeregelung z.B. nicht für an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer adressierte Sendungen. Näheres entnehmen Sie bitte der Allgemeinen Verfügung der Justizbehörde Nr. 9/2017 vom 3. Mai 2017 (Az. 1400/2), veröffentlicht in: Hamburgisches Justizverwaltungsblatt 3 vom 31. Mai 2017.
Ferner ist mit einer nur eingeschränkten Erreichbarkeit des Amtsgerichts Hamburg am 07.07.2017 zu rechnen. So wird das Ziviljustizgebäude am Sievekingplatz an diesem Tag für die Öffentlichkeit geschlossen sein. Auch bei den Eildiensten gibt es Änderungen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Präsidenten des Amtsgerichts Hamburg.
II.
Der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Hamburg teilt mit, dass in den Gebäuden der Staatsanwaltschaft am Donnerstag, den 06.07.2017, und am Freitag, den 07.07.2017, kein Besucherverkehr stattfinden wird. Dies betrifft auch den Zutritt von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Zusammenhang mit Akteneinsichten oder anderen Anliegen. Das Schreiben des Leitenden Oberstaatsanwaltes finden Sie hier.
III.
Auch bei der Geschäftsstelle der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer kann es am 06./07.07.2017 möglicherweise zu Einschränkungen kommen. Dies betrifft sowohl den Zugang als auch die telefonische Erreichbarkeit und den Service. Wir bitten um Ihr Verständnis.
IV.
Ferner werden während der Veranstaltung Teile des Amtsgerichts Hamburg - insbesondere die Haftabteilungen - nach Harburg verlegt werden. Nach der Allgemeinen Verfügung der Justizbehörde Nr. 12/2017 vom 14. Juni 2017 (Az. 0100/01) übt der Präsident des Amtsgerichts Hamburg auch für diese Teile des Gerichts das Hausrecht aus.
Für das Areal in Harburg haben uns die Justizbehörde und die Gerichte Folgendes mitgeteilt:
1. Adresse der verlegten Gerichte und der Gefangenensammelstelle; Zutritt: Der Zugang zum Gericht für Haftsachen und Entscheidungen über die Ingewahrsamnahme wird sich in Harburg in der Neuländer Straße / Ecke Schlachthofstraße befinden. Der Zugang erfolgt über den Eingang und die Pforte an der Neuländer Straße.
Der Zugang zu der von der Polizei betriebenen Gefangenensammelstelle wird in der Schlachthofstraße 1-3 zu finden sein. Die unmittelbare Erreichbarkeit des Geländes in Harburg wird polizeilicherseits gewährleistet. Ein „Passierschein“ kann nicht ausgestellt werden. Rein vorsorglich sollten Sie Ihren Anwaltsausweis mit sich führen. Die Gefangenensammelstelle wurde am 22. Juni eingerichtet. Die Nebenstelle des Amtsgerichts Hamburg wird erst am 29. Juni eingerichtet.
Zum Zutritt zur Gefangenensammelstelle teilt die Polizei mit: (Sie finden das Schreiben auch hier)
"Hinsichtlich einer Genehmigung für den Zutritt zur Gefangenensammelstelle müssen wir generell eine Unterscheidung zwischen glaubhaft mandatierten (in der Regel nach telefonischem Kontakt und mündlicher Vereinbarung) und unmandatierten Rechtsanwälten vornehmen.
Während Rechtsanwälte mit Mandat nach entsprechender Legitimation sowie einer Kontrolle auf gefährliche Gegenstände umgehend Zutritt erhalten, stellen wir unmandatierten vor dem Haupttor der Gefangenensammelstelle einen Container für einen geschützten Aufenthalt zur Verfügung, bis ggf. eine Kontaktaufnahme zu einem potenziellen Mandanten erfolgen konnte und somit dann auch ein Zutrittsrecht für die Gefangenensammelstelle besteht.
Im Rahmen des vorgenannten Sicherheitschecks erfolgt zunächst eine Befragung, ob Waffen oder gefährliche Gegenstände mitgeführt werden. Stichprobenartig werden die Rechtsanwälte abgescannt, nur in begründeten Einzelfällen und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte ist eine Durchsuchung vorgesehen.
Mitgeführte Taschen oder andere Behältnisse, deren Inhalt der Polizei nicht bekannt ist, dürfen grundsätzlich nicht mit in den Beratungsraum genommen werden. Diese Gegenstände können von Rechtsanwälten in einen individuellen Schrank außerhalb der Beratungsräume eingeschlossen werden. Falls gewünscht können Rechtsanwälte diese Gegenstände in Gegenwart von Polizeibeamten öffnen und die für das Mandantengespräch benötigten Akten und ggf. erforderliche Arbeitshilfen herauszunehmen und das Behältnis danach in den o.g. individuellen Schrank in der GeSa einschließen.
Bei einer Verweigerung der Mitwirkung an notwendigen Sicherheitsmaßnahmen kann, sofern das nach Lage des Falles geboten erscheint, der Mandantenbesuch untersagt werden.
Mobiltelefone dürfen in der Gefangenensammelstelle mitgeführt werden, deren Benutzung ist auf dem GeSa-Gelände außerhalb der Beratungsräume jedoch untersagt.
Für eine persönliche Betreuung der Rechtsanwälte stehen Kriminalbeamte als Ansprechpartner zur Verfügung. Diese begleiten die Beteiligten auch zu den dort befindlichen Rechtsanwalts-Gesprächscontainern."
Zum Zutritt zur Nebenstelle des Amtsgerichts teilt das Amtsgericht mit:
"Der Zugang zu den Containern erfolgt - wie der Zugang zum Gelände der Nebenstelle des Amtsgerichts - über den Eingang und die Pforte an der Neuländer Straße. Rechtsanwälte, die vor Mandatierung Zugang zu den Anwaltscontainern begehren, sollten sich dort mit einem Anwaltsausweis ausweisen. Wie andere, noch nicht an Verfahren beteiligte Personen, haben sie sich dabei auf eine Durchsuchung einzustellen, die aus Sicherheitsgründen durchgeführt werden muss. Rechtsanwälten, die bereits mandatiert sind und zur richterlichen Vernehmung in das Gerichtsgebäude wollen, wird selbstverständlich der Zugang nach denselben Maßstäben wie im UG des Strafjustizgebäudes gewährt."
2. Parkplätze: An und auf dem Gelände in Harburg stehen weder für die Justizangehörigen noch für die Polizeikräfte Parkplätze für private PKW zur Verfügung, daher können der Anwaltschaft leider auch keine Parkplätze bereitgestellt werden.
3. Anzahl der Räume für Mandantengespräche: Den Anwältinnen/Anwälten stehen im Gerichtsbereich Räume für bis zu 12 Anwälte und auf dem Gelände der Gefangenensammelstelle weitere 4 Räumlichkeiten für Gespräche mit Mandanten - vor einer Zuführung zum zuständigen Gericht - zur Verfügung.
4. Nutzung von Faxgeräten / Drucker vor Ort: Um den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die ihnen obliegenden Aufgaben in effektiver Weise vor Ort zu ermöglichen, hat der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer beschlossen, für die ausschließliche Benutzung durch die Anwaltschaft zwei leistungsfähige Kopiergeräte mit Telefaxfunktion (nur sendend) über die Justizbehörde von externen Firmen anzumieten. Das Faxgerät soll auch über USB-Kabel oder USB-Stick als Drucker genutzt werden können.
Die Geräte werden in dem für die Anwaltschaft im Justizcontainerbereich vorgesehenen Raum 0.04 im EG aufgestellt. Die Telefaxgeräte nutzen das Netz der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Justizbehörde hat uns zugesagt, dass die Inhalte nicht kontrolliert werden. Beide Geräte werden durch die externe Firma angeliefert und nur für diesen Zeitraum dort aufgestellt. Eine weitere Verwendung bzw. Anschlussverwendung der Geräte im Justizbereich erfolgt selbstverständlich nicht. Die externe Firma hat versichert, dass alle Geräte (ausnahmslos) nach jeder Rückgabe komplett gelöscht werden. Zudem wird die Festplatte nach jeder Nutzung mit einer Zahl überschrieben.
5. Dolmetscher: Nach Auskunft des Amtsgerichts hat sich eine Reihe von Dolmetschern vertraglich verpflichtet, in der Außenstelle des Amtsgerichts rund-um-die-Uhr verfügbar zu sein. Auch soll die Polizei gleichlautende Vereinbarungen mit anderen Dolmetschern geschlossen haben.
6. Mobilfunk: Auf dem Gelände der Gefangenensammelstelle bzw. des Amtsgerichts ist im Grundsatz Mobilfunkempfang gegeben. In welcher Geschwindigkeit (LTE, etc.) kann für den Einsatzzeitraum nicht beurteilt werden.
In dem Polizeibereich des Geländes (Gefangenensammelstelle) werden den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Mobiltelefone belassen. Grundsätzlich ist ihnen die Nutzung der Geräte aus Sicherheitsaspekten auf dem Gelände der Gefangenensammelstelle außerhalb der Beratungsräume allerdings untersagt. Die Anwälte werden vom Eingang der Gefangenensammelstelle zu den Gesprächsräumlichkeiten begleitet. Die Begleitkräfte sind angewiesen, auf das Nutzungsverbot hinzuweisen und auf dessen Einhaltung zu achten. W-LAN ist nicht vorhanden.
Im Gerichtsbereich wird die Mobilfunknutzung vom 29. Juni bis 5. Juli uneingeschränkt möglich sein. Ab dem 6. Juli ist die Mobilfunknutzung im Gerichtsgebäude nicht mehr erlaubt, da ab diesem Zeitpunkt auch strafrechtliche Zuführungen stattfinden. Es gelten dann die üblichen Bedingungen wie bei einer Zuführung im Untersuchungsgefängnis/Strafjustizgebäude.
7. Telefonische Erreichbarkeit der verlegten Gerichte, Geschäftsverteilungsplan: Der Gerichtsbereich an der Gefangenensammelstelle befindet sich hinsichtlich der technischen Infrastruktur noch im Aufbau. Alle Diensträume werden aber mit Telefonen ausgestattet, die Nummernvergabe für die einzelnen Anschlüsse wird jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Nebenstelle des Amtsgerichtes ist ab dem 28. Juni wie folgt erreichbar:
Telefon Geschäftsleiter: 040/42871-3011
Telefon Geschäftsstelle: 040/42871-3016
Telefax: 040/4279833-70 und 040/4279833-71.
Ob die einzelnen Richter telefonisch erreicht werden können, ist nicht bekannt.
Der Geschäftsverteilungsplan steht inzwischen im Internet. Sie finden ihn auf der Homepage des Amtsgerichts im Bereich "Aktuell: G 20". Dort finden Sie auch weitere Informationen. Im Gerichtsgebäude der Nebenstelle werden zudem Geschäftsverteilungspläne ausliegen.
8. Telefonische Erreichbarkeit der Gefangenensammelstelle:
Die Gefangenensammelstelle ist telefonisch und per Fax erreichbar. Die Nummern lauten:
Telefon: 040/4286-78782
040/4286-78783
Fax: 040/4279-99177
9. Erreichbarkeit Landgericht/Oberlandesgericht (etwa wg. Beschwerden in Freiheitsentziehungssachen): Beide Gerichte werden auch während des Gipfels zu den üblichen und bekannten Zeiten besetzt sein und können daher unter den bekannten Telefon- und Faxnummern erreicht werden. Eine Ausweitung der Eildienste ist nicht beabsichtigt.
V.
Vorgenannte Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.rak-hamburg.de (bei MITGLIEDER / G20-Gipfel). Wir halten Sie bis zum Gipfeltreffen und auch während dieser Konferenz durch den Kammerschnellbrief sowie über unsere Homepage über alle neuen Erkenntnisse unterrichtet.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Kury Dr. Hoes
Präsident Geschäftsführer