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Kammerschnellbrief
Ausgabe 14/2018 vom 27.04.2018
Elektronischer Rechtsverkehr im Schiffsregister / Beteiligung der Anwaltschaft
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
die Justizbehörde Hamburg plant ab voraussichtlich dem Sommer dieses Jahres, den elektronischen Rechtsverkehr für das Schiffsregister auf freiwilliger Basis zu eröffnen.
Um den bereits am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmenden Kommunikationspartnern eine einheitliche Nutzung der technischen Infrastruktur zu gewährleisten, sei vorgesehen, die Möglichkeiten zur elektronischen Einreichung beim Schiffsregister an die elektronischen Einreichungsformen des Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregisters anzupassen. Das bedeute, elektronische Dokumente könnten dann, z.B. im PDF-Format, über die bestehenden Infrastrukturkomponenten für die Kommunikation per EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) eingereicht werden. Einsetzbare Sende- und Empfangskomponenten finden Sie unter www.egvp.de.
Zukünftig solle das Schiffsregister auch über die EGVP-Web-Anwendung (https://webegvp.justiz.de) erreichbar sein. Für den Fall, dass ein gesetzliches Schriftformerfordernis durch ein elektronisches Dokument gewahrt werden soll, müsse dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen sein.
Weitere Information zum elektronischen Rechtsverkehr in Hamburg finden Sie aktuell unter http://justiz.hamburg.de/erv-hamburg.
Bei der Ausgestaltung des bundesweit ersten elektronischen Zugangs zum Schiffsregister komme den Hamburger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine wichtige Rolle zu. Die Justizbehörde bittet daher um Ihre Mitwirkung. Hinweise oder Anregungen zum geplanten Vorhaben können uns bis zum 17.05.2018 entweder postalisch oder per E-Mail (info@rak-hamburg.de) übermittelt werden. Wir werden diese dann an die Justizbehörde weiterleiten.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Hoes
Rechtsanwalt
Geschäftsführer