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Kammerschnellbrief
Ausgabe 18/2018 vom 29.05.2018
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
am 28. Mai fand in Berlin eine außerordentliche Präsidentenkonferenz als Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer statt, die auf Antrag u.a. der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer anberaumt wurde. Ich berichte hierüber wie folgt:
1. Ein neuer Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer
Die Hauptversammlung wurde erforderlich, nachdem der BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer seinen Rücktritt zum 14. September dieses Jahres erklärt hatte. Für die restliche Amtszeit von Herrn Schäfer, die bis 2019 läuft, wurde der Kollege Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm, in das Amt des BRAK-Präsidenten gewählt. Er wird die Amtsgeschäfte am 14. September 2018 übernehmen.
Zu seinem Nachfolger im Amt des Vizepräsidenten der BRAK wurde der Kollege André Haug, Präsident der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, gewählt; auch er wird sein neues Amt am 14. September 2018 antreten.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der hier abrufbaren Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer ->https://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2018/presseerklaerung-14-2018/
2. beA – aktueller Stand
a)
Auch das beA war Gegenstand der Präsidentenkonferenz. Eine vertiefte Befassung war indes nicht möglich, da das ausstehende Gutachten der Firma Secunet noch nicht vorliegt.
Nach den Ausführungen des zuständigen Vizepräsidenten der BRAK, Dr. Abend, sollen aufgrund der stetigen Arbeiten des Dienstleisters Atos keine betriebsverhindernden Fehler des beA mehr vorliegen. Allerdings bestünden noch als betriebsbehindernd zu qualifizierende, jedoch behebbare Fehler des beA. Nähere Informationen sollen im Juni folgen.
Aus dem Kreise der Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und auch von mir wurde darauf gedrängt, das beA erst in Betrieb zu nehmen, wenn gutachterlich festgestellt ist, dass das System nach dem aktuellen Stand der Technik als sicher zu beurteilen ist und keine den Betrieb beeinträchtigenden Fehler mehr vorliegen. Ferner wurde darauf gedrängt, dass die BRAK auf Secunet einwirkt, dass diese ihr Gutachten umgehend vorlegt und dass die BRAK dieses dann ankündigungsgemäß veröffentlicht.
b)
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin und ich selbst haben überdies leicht voneinander abweichende modifizierte Beschlussanträge vorgelegt, die insbesondere der Förderung des Einsatzes von Open Source-Softwarekomponenten und der Sicherstellung der Kompatibilität der beA Client-Security mit den Betriebssystemen Windows, macOS und Linux Ubuntu dienen sollen. Das BRAK-Präsidium hat jetzt Gelegenheit, sich mit der Umsetzbarkeit dieser Anträge zu befassen, bevor diese zum Gegenstand der auf die Wiederinbetriebnahme des beA folgenden Hauptversammlung gemacht werden sollen. Im Kern entsprechen die Beschlussanträge jenen Anträgen, die bereits Gegenstand der Kammerversammlungen mehrerer regionaler Kammern waren, so auch der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer. Unter TOP 13 hatte unsere Kammerversammlung am 23. April 2018 dazu lebhaft diskutiert; schon in der Kammerversammlung hatte der Vorstand darauf hingewiesen, dass er das Anliegen der Antragsteller im Grundsatz unterstützt.
Ich werde Sie wie bisher weiterhin auf dem Laufenden halten.
Die Pressemeldung der BRAK zum Tagesordnungspunkt beA finden Sie hier -> https://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2018/presseerklaerung-15-2018/
Mit besten kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident