Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

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Kammerschnellbrief

Ausgabe 21/2018 vom 09.08.2018

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

auf folgende Themen zum beA möchten wir Sie aufmerksam machen:

1. Start des beA am 03.09.2018

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird es bei dem Termin zur beabsichtigten Wiederinbetriebnahme des beA am 03.09.2018 bleiben. Dies haben die Präsidentinnen und Präsidenten jüngst durch eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ermöglicht. Diese Beschlussfassung sieht vor, dass eine von secunet im Abschlussbericht benannte Schwachstelle erst im laufenden Betrieb in Abstimmung mit der Justiz beseitigt werden kann. Wegen der weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Presseerklärung der BRAK vom 08.08.2018 (https://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2018/presseerklaerung-22-2018/).

Noch offen ist, ob es nach der Wiederinbetriebnahme eine 4-wöchige Testphase geben wird, während der die passive Nutzungspflicht (§ 31a Abs. 6 BRAO) nicht gilt. Hierfür hat sich der Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer zusammen mit anderen Kammern eingesetzt (s. Kammerschnellbrief vom 28.06.2018). Die BRAK hat sich daraufhin schriftlich an das BMJV gewandt, um die insoweit erforderliche Gesetzesänderung zu erreichen. Das Schreiben der BRAK ist bislang unbeantwortet geblieben (s. Presseerklärung der BRAK vom 06.08.2018 unter https://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2018/presseerklaerung-21-2018/). Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hält es für ausgeschlossen, dass es noch zu einer Gesetzesänderung kommen wird. Es muss folglich davon ausgegangen werden, dass die passive Nutzungspflicht mit Wiederinbetriebnahme des beA sofort wieder gelten wird!
 

2. beA-Seminar in Hamburg

Vor dem Hintergrund der anstehenden beA-Wiederinbetriebnahme veranstaltet das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) in Kooperation mit der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer am 

                             21.08.2018, von 09.00-13.00 Uhr, 

in Hamburg das Seminar „beA: So geht's – Basis / Basiswissen für die ersten Schritte in den elektronischen Rechtsverkehr“.

Der Seminarort ist das Lindner Hotel Am Michel, Neanderstraße 20, 20459 Hamburg. Die ermäßigte Teilnehmergebühr für Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und deren Mitarbeiter beträgt € 165,00 (statt € 195,00).

Die Anmeldung erfolgt nur direkt über das DAI. Nähere Einzelheiten sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in dem Veranstaltungsflyer oder auf der Homepage des DAI.


3. Nachrichten aus Berlin und Brüssel

Die neuesten Nachrichten aus Berlin und Brüssel finden Sie nachstehend.



Mit freundlichen kollegialen Grüßen 

Dr. Christian Lemke          Dr. Henning Löwe                  Dr. Matthias Hoes                   
Präsident                         Hauptgeschäftsführer             Geschäftsführer

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Nachrichten aus Berlin:
Ausgabe 13/2018 vom 04.07.2018
Ausgabe 14/2018 vom 18.07.2018
Ausgabe 15/2018 vom 01.08.2018

Nachrichten aus Brüssel:
Ausgabe 12/2018 vom 29.06.2018
Ausgabe 13/2018 vom 13.07.2018

HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Valentinskamp 88, 20355 Hamburg

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