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Kammerschnellbrief
Ausgabe 22/2018 vom 21.08.2018
beA: Gutachten von secunet bestätigt Behebung von Schwachstellen
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,
das beA-System wird am 03.09.2018 wieder freigeschaltet. Wie die BRAK in ihrer Presseerklärung Nr. 23 vom 20.08.2018 mitteilt, hat die als Sicherheitsgutachterin beauftragte Firma secunet die Beseitigung der in ihrem Gutachten beschriebenen Schwachstellen entsprechend der Beschlüsse der außerordentlichen Präsidentenkonferenz der BRAK vom 27.06.2018 bestätigt. Damit steht der Wiederinbetriebnahme des beA nichts mehr im Wege.
WICHTIG: Die BRAK weist zugleich ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Wiederinbetriebnahme und während des Hochfahrens des Gesamtsystems aus technischen Gründen am 01./02.09.2018 vorübergehend kein Download der Client Security und keine Erstregistrierung möglich sein wird. Auch das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis wird an diesen beiden Tagen zeitweilig nicht erreichbar sein. Bitte beachten Sie dies bei der Planung Ihrer Vorbereitungen auf die Wiederinbetriebnahme.
Die vollständige Presseerklärung der BRAK finden Sie hier: https://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2018/presseerklaerung-23-2018/.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke Dr. Henning Löwe Dr. Matthias Hoes
Präsident Hauptgeschäftsführer Geschäftsführer