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Kammerschnellbrief
Ausgabe 7/2018 vom 23.02.2018
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
auf folgende Themen möchten wir Sie aufmerksam machen:
1.
Dialog im Migrationsrecht mit dem Verwaltungsgericht Hamburg
Auf Initiative des "Hamburger Arbeitskreises Aufenthalts- und Asylrecht" möchte die Hanseatische Rechtsanwaltskammer einen Dialog zwischen den im Migrationsrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen und dem Verwaltungsgericht Hamburg vermitteln. Geplant ist ein Treffen von Vertretern der Anwaltschaft mit Richterinnen/Richtern, die jeweils im Migrationsrecht tätig sind. Neben einem fachlichen Austausch kann das Treffen auch dazu dienen, etwaige organisatorische Probleme anzusprechen und Lösungsmöglichkeiten gemeinsam zu erörtern.
Kolleginnen und Kollegen, die im Migrationsrecht tätig sind und Interesse an einem solchen Dialog und/oder Themenvorschläge haben, können sich bis zum 16. März 2018 entweder postalisch (Hanseatische Rechtsanwaltskammer, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg) oder per E-Mail (info@rak-hamburg.de) an uns wenden. Wir werden dann - unter Einbindung des Hamburger Arbeitskreises Aufenthalts- und Asylrecht - die weitere Koordinierung mit dem Verwaltungsgericht übernehmen.
2.
Neue Postanschrift der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist ab sofort unter der Anschrift
Rauchstraße 26, 10787 Berlin,
zu erreichen. Die übrigen Kontaktdaten der Schlichtungsstelle (Telefon: 030 - 284 441 70, Telefax: 030 - 284 441 712, E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org) bleiben unverändert.
WICHTIG: Die neue Adresse ist bei der Erfüllung der anwaltlichen Informationspflichten nach §§ 36, 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) zu beachten (zu dieser Informationspflicht vgl. Kammerreport 1/2017, S. 9).
3.
Sachstand zum beA
Die mit der Erstellung der beA-Software beauftragte Atos GmbH hat mittlerweile eine aktualisierte Version der beA-Software zur Prüfung bereitgestellt. Derzeit erfolgt eine Sicherheitsprüfung dieser beA-Software durch die Firma secunet Security Networks AG.
Der Prüfauftrag umfasst dabei die technische Analyse des beA-Clients unter Berücksichtigung von Fragen, die aus dem beAthon resultieren, und eine konzeptionelle Prüfung der Gesamtlösung des beA-Systems. Die technische Analyse des beA-Clients beinhaltet sowohl einen WhiteBox-Penetrationstest als auch eine Source-code Analyse der beA-Client Security. Sie und die konzeptionelle Prüfung der Gesamtlösung werden in eine Empfehlung der Gutachter münden, ob das beA der Anwaltschaft wieder zur Verfügung gestellt werden kann.
Nach Einschätzung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer ist nicht vor Mitte April 2018 mit einer Wiederinbetriebnahme des beA zu rechnen.
4.
Die neuesten Nachrichten aus Berlin und Brüssel finden Sie nachstehend.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Hoes
Rechtsanwalt
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Nachrichten aus Berlin:
Ausgabe 2/2018 vom 01.02.2018
Ausgabe 3/2018 vom 14.02.2018
Nachrichten aus Brüssel:
Ausgabe 1/2018 vom 12.01.2018
Ausgabe 2/2018 vom 25.01.2018
Ausgabe 3/2018 vom 08.02.2018