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Kammerschnellbrief
Ausgabe 9/2018 vom 19.03.2018
beA-Informations-Update
Sehr verehrte Damen Kolleginnen! Sehr geehrte Herren Kollegen!
Wir wollen Sie heute – wie immer unverzüglich – über die hier eingegangenen neuesten Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) unterrichten.
Soeben ging uns das durch den Herrn Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer Schäfer an die Vorsitzende einer IT-Rechts-Arbeitsgemeinschaft übermittelte Schreiben zu, das wir Ihnen in keinem Falle vorenthalten wollen.
Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten der beiliegenden Korrespondenz unter folgendem Link: http://www.rak-hamburg.de/uploads/file/Mitglieder/Mitgliederservice/Kammerschnellbriefe/2018/März%202018/2018_03_16%20DAV%20Dr.%20Auer-Reinsdorff%20ARGE%20IT-Recht.pdf.
Wesentlich ist, dass die Bundesrechtsanwaltskammer den Eingang des in Auftrag gegebenen unabhängigen Sachverständigengutachtens bis Ende März erwartet und dann die Voraussetzungen dafür gegeben sein dürften, eine Entscheidung herbeizuführen, ob das beA im April wieder an das Netz gehen kann.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Kury Dr. Löwe Dr. Hoes
Präsident Hauptgeschäftsführer Geschäftsführer