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Kammerschnellbrief
Ausgabe 12/2019 vom 27.11.2019
Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein: Verpflichtende elektronische Einreichung kommt zum 1.1.2020
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wie uns das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein mitteilte, wird Schleswig-Holstein von der Möglichkeit des Art. 24 Abs. 2 ERVGerFöG Gebrauch machen und die Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) für professionelle Einreicher in der Arbeitsgerichtsbarkeit auf den 1. Januar 2020 vorziehen.
Damit sind nach Aussage des Ministeriums ab 1. Januar 2020 alle sogenannten professionellen Einreicher – also auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen bei der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein ausschließlich elektronisch einzureichen.
Die weiteren Einzelheiten können Sie der Presseerklärung des Ministeriums vom 26. November 2019 (https://www.rak-hamburg.de/uploads/file/Meldungen/Arbeitsgerichte%20S-H_elektronisch_2.pdf) entnehmen.
Die neuesten Nachrichten aus Berlin und Brüssel finden Sie nachstehend.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Hoes
Rechtsanwalt
Geschäftsführer
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Nachrichten aus Berlin:
Ausgabe 22/2019 vom 06.11.2019
Ausgabe 23/2019 vom 20.11.2019
Nachrichten aus Brüssel:
Ausgabe 19/2019 vom 31.10.2019
Ausgabe 20/2019 vom 15.11.2019