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Kammerschnellbrief
Ausgabe 14/2019 vom 20.12.2019
Aufruf: Interessenbekundungen zur Übernahme von Pflichtverteidigungen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 (BGBl. I S. 2128) ist am 13.12.2019 in Kraft getreten. Das Gesetz will u.a. dem Erfordernis der sogenannten PKH-Richtlinie (EU) 2016/1919 nach Sicherung einer angemessenen Qualität in den Fällen der Pflichtverteidigung gerecht werden. Der neue § 142 Abs. 6 StPO lautet wie folgt:
„Wird dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger bestellt, den er nicht bezeichnet hat, ist er aus dem Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 31 Bundesrechtsanwaltsordnung) auszuwählen. Dabei soll aus den dort eingetragenen Rechtsanwälten entweder ein Fachanwalt für Strafrecht oder ein anderer Rechtsanwalt, der gegenüber der Rechtsanwaltskammer sein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt hat und für die Übernahme der Verteidigung geeignet ist, ausgewählt werden.“
Die Gerichte und die Staatsanwaltschaft müssen also zukünftig bei der Auswahl der Pflichtverteidiger auf das Amtliche Anwaltsverzeichnis zugreifen. Die Auswahl bleibt den Gerichten und der Staatsanwaltschaft vorbehalten. Aber die Rechtsanwaltskammern müssen in dem Verzeichnis vermerken, wer ihnen gegenüber sein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt hat. Eine Prüfung der Geeignetheit findet durch die Rechtsanwaltskammern nicht statt.
1.
Bereits seit Jahren führt die Hanseatische Rechtsanwaltskammer auf der Eingangsseite ihrer Homepage eine laufend aktuell gehaltene Pflichtverteidigerliste. Die gesetzliche Neuregelung nehmen wir zum Anlass, alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aufzurufen, ihr Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen uns gegenüber unter info@rak-hamburg.de oder über das beA anzuzeigen. Bei denjenigen, die sich früher schon bei uns gemeldet hatten, nehmen wir an, dass das Interesse fortbesteht; ansonsten bitten wir ebenfalls um Mitteilung.
Nach der technischen Anpassung des Gesamtverzeichnisses der Bundesrechtsanwaltskammer werden wir die Interessenbekundungen dort vornehmen. Bis die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, wird die aktualisierte Pflichtverteidigerliste auch dazu dienen, den Gerichten und Staatsanwaltschaften die Auswahl gemäß § 142 Abs. 6 StPO zu ermöglichen.
2.
Ebenfalls seit Jahren führen wir auf unserer Homepage auch einen Link zum Strafverteidiger-Notdienst, der von der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger organisiert wird. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung ist die Arbeitsgemeinschaft bereit, den schon seit Jahrzehnten organisierten Notdienst in Strafsachen in entsprechendem Umfang auszuweiten. Es werden zahlreiche Kolleginnen und Kollegen gesucht, die daran teilnehmen möchten. Ob und wie die Gerichte und Staatsanwaltschaften darauf zugreifen werden, ist nicht abzusehen.
Die Richtlinie sieht Qualitätsanforderungen für die Pflichtverteidigung vor, so dass der erweiterte Notdienst Voraussetzungen für die Teilnahme geschaffen hat: Jede Kollegin und jeder Kollege, die oder der den Fachanwaltstitel hat oder in den vergangenen 12 Monaten 15 Fortbildungsstunden im Strafrecht nachweisen kann, ist herzlich willkommen, beim Notdienst mitzuwirken. Neu beim Notdienst wird sein, dass mit mehreren Vorführungen vor den Haftrichter zu rechnen ist, so dass der Notdiensttag von anderen Terminen frei gehalten werden soll. Einzelheiten dazu wird die Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger rechtzeitig mitteilen.
Anmeldungen werden gern ab sofort entgegengenommen unter mail@strafverteidiger-hamburg.net. Mit den Anmeldungen, die bis zum 10.01.2020 eingegangen sind, wird ein 1. Plan erstellt, der in regelmäßigen Abständen erweitert wird. Interessenbekundungen sind daher auch nach Ablauf der Frist fortlaufend sehr willkommen.
Die neuesten Nachrichten aus Berlin und Brüssel finden Sie nachstehend.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident
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Nachrichten aus Berlin:
Ausgabe 24/2019 vom 04.12.2019
Ausgabe 25/2019 vom 18.12.2019
Nachrichten aus Brüssel:
Ausgabe 21/2019 vom 29.11.2019
Ausgabe 22/2019 vom 13.12.2019