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Kammerschnellbrief
Ausgabe 2/2019 vom 22.02.2019
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auf folgende Themen möchten wir Sie aufmerksam machen:
1. beA: Automatisches Löschen von Nachrichten startet am 01.04.2019
Die BRAK teilt mit, dass sie zum 01.04.2019 im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das automatische Löschen von Nachrichten aus dem beA aktivieren wird. Der Hintergrund: Nach § 31a Abs. 2 Satz 4 BRAO ist die BRAK berechtigt, im beA gespeicherte Nachrichten nach angemessener Zeit zu löschen. Welche Zeiträume angemessen sind, gibt § 27 der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) vor. Danach dürfen Nachrichten frühestens 90 Tage nach ihrem Eingang automatisch in den Papierkorb des beA verschoben werden. Im Papierkorb befindliche Nachrichten dürfen frühestens nach 30 Tagen automatisch gelöscht werden.
Hierfür gibt es zwei Gründe: Zum einen verpflichtet § 50 BRAO jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt dazu, Handakten zu führen. Über das beA versandte und empfangene Nachrichten müssen schon deshalb zur jeweiligen Akte genommen werden. Zum anderen ist das beA nicht als Archivsystem konzipiert und daher kein dauerhafter Speicherort für Nachrichten und deren Anlagen.
Nachrichten, die am 01.04.2019 älter als 90 Tage sind, werden an diesem Tag automatisch in den Papierkorb verschoben und 30 Tage später, also am 01.05.2019, unwiederbringlich gelöscht. Nachrichten, die sich zum Zeitpunkt des 01.04.2019 bereits seit mindestens 31 Tagen im Papierkorb befunden haben, werden an diesem Tag unwiederbringlich gelöscht.
Bevor eine Nachricht unwiederbringlich gelöscht wird, werden die Nutzerinnen und Nutzer darüber per E-Mail informiert. Falls noch nicht geschehen, sollte daher unbedingt eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden, an die die Benachrichtigungen versandt werden können. Außerdem öffnet sich bei jedem aktiven Verschieben einer Nachricht in den Papierkorb durch den Postfachnutzer ein Fenster mit dem Warnhinweis, dass die Nachricht nach 31 Tagen unwiederbringlich aus dem Papierkorb gelöscht wird.
Kolleginnen und Kollegen, die eine Erstregistrierung bisher noch nicht vorgenommen haben, sollten die Aktivierung der Löschfunktion zum Anlass nehmen, dies unverzüglich nachzuholen und ihrer passiven Nutzungspflicht (§ 31a Abs. 6 BRAO) nachzukommen. Denn vom automatischen Löschen sind auch Nachrichten betroffen, die ungelesen in noch nicht aktivierten beA liegen. Ein selektives Zurückholen von Nachrichten ist nicht möglich. Gelöschte Nachrichten bleiben dauerhaft verloren. Zukünftig werden Nachrichten im beA nach Ablauf der vorgenannten Fristen laufend automatisch gelöscht.
2. Umfrage: Forschungsprojekt "Verständigung in Strafverfahren" / Teilnahme erbeten
Das Institut für Kriminologie der Universität Tübingen (Prof. Dr. Jörg Kinzig) wurde zusammen mit den Universitäten Düsseldorf (Prof. Dr. Karsten Altenhain) und Frankfurt am Main (Prof. Dr. Matthias Jahn) vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz damit beauftragt, die Verständigungspraxis der Gerichte in Strafverfahren zu evaluieren. Den Hintergrund des Forschungsvorhabens bildet das grundlegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 (2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168).
Die Universität Tübingen führt hierzu eine bundesweite Onlinebefragung justizieller Akteure, darunter auch der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht, über die derzeitige Verständigungspraxis durch. Diese Umfrage bildet einen sehr wichtigen Teil des Forschungsprojekts. Nur durch Ihre Beteiligung kann sichergestellt werden, dass die Praxis der Verständigung in Strafverfahren repräsentativ evaluiert wird!
Über diesen Link gelangen Sie direkt zu unserer Onlinebefragung: https://kriminologie-umfrage.uni-tuebingen.de/limesurvey/index.php/715685
Zur Teilnahme an der Befragung sind Fachanwältinnen und Fachanwälte im Strafrecht ganz herzlich eingeladen! Die Bearbeitung wird rund 20-25 Minuten in Anspruch nehmen. Auf die Freiwilligkeit der Teilnahme wird ausdrücklich hingewiesen. Nach Angaben der Universität Tübingen erfolgt die Bearbeitung anonym; es würden keine Daten gespeichert, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen. Falls Sie zugleich Mitglied in der AG Strafrecht des DAV sind, kann es unter Umständen vorkommen, dass Sie diesen Aufruf bereits erhalten haben oder noch erhalten werden. In diesem Fall werden Sie gebeten, nur einmal an der Befragung teilzunehmen.
Weitere Informationen über die Untersuchung finden Sie unter https://www.verstaendigung-in-strafverfahren.de/
3. Veranstaltung: DIS-Schiedsgerichtsordnung – hanseatisch effizient?
Unter dem Titel "DIS-Schiedsgerichtsordnung – hanseatisch effizient?" veranstaltet die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. zusammen mit der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, der Handelskammer Hamburg und des Hamburg Arbitration Circle e.V. am
20. März 2019, 08.00-10:00 Uhr,
in der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, eine Podiumsdiskussion mit anschließendem Frühstück. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsflyer.
4. Neueste Nachrichten aus Berlin und Brüssel
Die neuesten Nachrichten aus Berlin und Brüssel finden Sie nachstehend.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Matthias Hoes
Geschäftsführer
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Nachrichten aus Berlin:
Ausgabe 2/2019 vom 30.01.2019
Nachrichten aus Brüssel:
Ausgabe 2/2019 vom 08.02.2019
Ausgabe 3/2019 vom 08.02.2019