- Anwaltssuchdienst
- Meldungen
- Betreuer/-innen
- Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien
- Bewertung von Anwaltskanzleien
- Clearing-Ausschuss
- DSGVO in Kanzleien
- Existenzgründung
- Find-a-lawyer
- Hinweispflichten zur alternativen Streitbeilegung
- Hülfskasse
- Lohnversteuerung von Beiträgen u.a.
- Pflichtverteidigung
- Rechnungslegung und Umsatzsteuer
- Teilung von und Ausscheiden aus Kanzleien
- Veranstaltungen
- Vertrauensanwälte
- Vollmachtsdatenbank
- Kammerreport
- Kammerschnellbrief
Kammerschnellbrief
Ausgabe 3/2019 vom 09.04.2019
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auf folgende Themen möchten wir Sie aufmerksam machen:
1. Kammerschnellbrief über beA
Beim letzten Kammerschnellbrief vom 22.02.2019 hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer erstmals die Möglichkeit genutzt, den Schnellbrief über das beA zu versenden. Dies steht im Einklang mit § 19 Abs. 1 Satz 2 RAVPV, der bestimmt, dass das beA u.a. auch der Kommunikation zwischen den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammer untereinander dient. Schon aus Kostengründen beabsichtigt die Hanseatische Rechtsanwaltskammer mittelfristig, die gesamte Kommunikation mit ihren Mitgliedern auf das beA umzustellen. Deshalb hat der Vorstand beschlossen, den Kammerschnellbrief zukünftig immer über das beA zu versenden.
2. Ergebnisse der Wahl zur Satzungsversammlung
Am 2. April 2019 sind die Ergebnisse der Wahl zur 7. Satzungsversammlung für den Hamburger Kammerbezirk ausgezählt worden. Sie erinnern sich: Im Februar sind Ihnen Stimmzettel für die Briefwahl zum „Anwaltsparlament“ übersandt worden. Die Wahlbeteiligung betrug 25,57 %.
Gewählt wurden:
Rechtsanwalt Otmar Kury 1.980 Stimmen
Rechtsanwältin Sandra Bernert 1.564 Stimmen
Rechtsanwalt Dr. Henning von Wedel 1.391 Stimmen
Rechtsanwältin Dr. Tanja Grotowsky 1.329 Stimmen
Rechtsanwalt Dr. Henning Löwe 1.237 Stimmen
Rechtsanwalt Dr. Kai Greve 1.135 Stimmen
Rechtsanwalt Dr. Alexander Mittmann 881 Stimmen
Gewählt sind damit Rechtsanwalt Otmar Kury, Rechtsanwältin Sandra Bernert, Rechtsanwalt Dr. Henning von Wedel, Rechtsanwältin Dr. Tanja Grotowsky, Rechtsanwalt Dr. Henning Löwe und Rechtsanwalt Dr. Kai Greve.
Der nicht gewählte Kandidat Rechtsanwalt Dr. Alexander Mittmann rückt für den Fall des Ausscheidens eines gewählten Mitgliedes in die Satzungsversammlung nach.
Der Kammervorstand dankt allen Kolleginnen und Kollegen, die sich an der Wahl beteiligt haben und gratuliert den Gewählten zu ihrer Wahl.
3. Rechtsstaat/Rechtskunde an Schulen
Die Justizbehörde hat in Zusammenarbeit mit der Schulbehörde ein Projekt zur Förderung von Rechtskunde-Unterricht an Schulen aufgesetzt. Die Idee ist, dass Praktiker in die Schulen gehen, um den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung des Rechtsstaats nahezubringen.
Das Projekt soll den bestehenden Rechtskundeunterricht nicht ersetzen, sondern ein zusätzliches Angebot sein. Das Ziel ist, möglichst viele Schülerinnen und Schüler an allen weiterführenden Schulen, unabhängig von der Schulform, zu erreichen. Es liegt im Interesse der Anwaltschaft, wenn sich möglichst viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an diesem Projekt beteiligen.
Am 27. März gab es ein Treffen, an dem neben Vertretern der beiden Behörden auch hochrangige Vertreter aus Verwaltung, Justiz, Notariat und Anwaltschaft teilnahmen. Alle Beteiligten haben Ihre Unterstützung für das Projekt zugesagt. Es wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die jetzt ein Konzept erarbeiten und die Umsetzung koordinieren soll. Der Zeitplan ist ambitioniert: bereits zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 sollen erste Veranstaltungen angeboten werden.
Es besteht jetzt noch die Möglichkeit, Ideen für die Umsetzung einzubringen. Melden Sie sich bei uns per E-Mail unter info@rak-hamburg.de, wenn Sie eine abstrakte Idee haben oder – noch besser – bereits ein konkretes Konzept haben, was Sie anbieten können: einen Besuch mit einer Schülergruppe in einer Gerichtsverhandlung mit Vor- und Nachbesprechung? Einen kurzen Vortrag, wie Ihr typischer Arbeitstag aussieht? Ein Bericht über einen Fall, der Sie besonders bewegt hat? Ein Streitgespräch mit einer Staatsanwältin/einem Staatsanwalt über die Praxis der Strafverfahren? Ein Streitgespräch mit einer Richterin/einem Richter über die Zustände an den Familiengerichten? Ein Vortrag zu Mythen und der Realität von Hartz IV? Ein Praxisbericht von Mandaten für Geflüchtete? Arbeitsrecht aus Sicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Demonstrationen aus anwaltlicher Sicht? Eine Projektwoche zu internationalen Schiedsverfahren? Die Reform der EU? Wir sind auf Ihre Ideen gespannt!
Melden Sie sich gerne auch, wenn Sie keine konkrete Idee haben, aber das Projekt unterstützen wollen. Teilen Sie bitte mit, welchen zeitlichen Umfang Ihr Engagement haben sollte. Es geht nicht darum, dass Sie sich für viele Stunden verpflichten. Schon ein einziger Vortrag in einer Schulstunde kann ein wichtiger Beitrag sein. Wir sammeln die Namen und geben diese dann an die Justizbehörde weiter, die voraussichtlich die Koordinierung der einzelnen Veranstaltungen übernimmt.
4. Geplantes Vergütungsbarometer für den Bezirk der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer
Vor zehn Jahren hat das Soldan Institut erstmals sehr detailliert die Rechtsanwaltsvergütung in Deutschland - Vergütungsvereinbarungen und Abrechnung von RVG-Gebühren - untersucht. Die resultierenden Publikationen, u.a. das „Vergütungsbarometer" und eine in der NJW publizierte Vergütungsmatrix der Stundensätze in den Teilsegmenten des deutschen Anwaltsmarktes sind bis heute häufig genutzte Referenzwerke.
Auf vielfachen Wunsch hat das Soldan Institut in den vergangenen Monaten eine Neuauflage der Studie auf den Weg gebracht und eine bundesweite Befragung durchgeführt. Einige Kammermitglieder sind seinerzeit in die Zufallsstichprobe gefallen und persönlich zur Teilnahme an der bundesweiten Befragung eingeladen worden. Für die Hanseatische Rechtsanwaltskammer besteht die Möglichkeit, eine regionale Auswertung der erhobenen Daten für den Kammerbezirk zu erhalten. Durch eine solche Auswertung würde für die Kolleginnen und Kollegen die Vergütungspraxis im Kammerbezirk transparent, aber auch deutlich, wo die Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer in Vergütungsfragen im bundesweiten Vergleich stehen.
Bedauerlicherweise ist die Zahl der im Zuge der bundesweiten Erhebung bereits realisierten Befragungen im Kammerbezirk noch zu niedrig, um eine statistisch verlässliche regionale Auswertung vornehmen zu können. Daher hat nun für unseren Kammerbezirk eine zweite Befragungsphase begonnen, damit eine Auswertung für den Kammerbezirk möglich wird. Kammer und Soldan Institut möchten alle Kammermitglieder, die sich nicht bereits an der bundesweiten Datenerhebung beteiligt haben, bitten, sich an der kurzen Befragung zum „Vergütungsbarometer" zu beteiligen. Die gewonnenen Erkenntnisse beabsichtigt die Kammer zu veröffentlichen.
Eine Teilnahme ist möglich auf der Internetplattform www.anwaltforschung.de Ein Zugangscode für die Teilnahme wird, anders als bei früheren Befragungen des Instituts, nicht benötigt. Auf der Internetplattform ist alternativ auch ein Ausdruck des Fragebogens als PDF und eine Teilnahme per Telefax an die Nummer 02202-1887555 möglich.
5. Seminar: Drafting International Contracts - Trumps and Traps
Am 24. und 25.05.2019 veranstaltet die Union Internationale des Avocats (UIA) ein Seminar zum Thema "Drafting International Contracts - Trumps and Traps". Weitere Informationen können Sie dem Veranstaltungsflyer unter http://www.rak-hamburg.de/2019-003 entnehmen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident