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Kammerschnellbrief
Ausgabe 6/2019 vom 03.07.2019
Vereinbarung zwischen BRAK und Atos in Bezug auf beA-Ausfälle
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wie die BRAK uns mitteilt, hat sie mit Atos eine Vereinbarung zur Beilegung der Meinungsverschiedenheiten über das Bestehen und die Höhe von Zahlungsansprüchen von Atos sowie Gegenansprüchen der BRAK aufgrund der Ausfälle des beA seit Anfang Dezember 2017 bis einschließlich zum 31.03.2019 geschlossen.
Die BRAK hatte gegenüber Atos schon seit längerem Zahlungen zurückgehalten. Grund hierfür waren Schadenersatzansprüche, die die BRAK aufgrund der beA-Ausfälle gegenüber Atos geltend machte. Atos hingegen meinte, zusätzliche Vergütungen für zusätzliche Leistungen beanspruchen zu können. Dieser Streit sei nun beendet. Nach Angaben der BRAK zahle sie für die Entwicklung und den Betrieb des beA rund € 1,8 Mio. weniger als veranschlagt und geplant. Dies entspreche rechnerisch einem Betrag von rund € 10,00 pro Mitglied. Diese Ersparnis werde die BRAK zur Verringerung des notwenigen Beitrags für den „Elektronischen Rechtsverkehr“ einsetzen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident