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Kammerschnellbrief
Ausgabe 13/2020 vom 26.6.2020
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auf folgende Punkte möchten wir Sie aufmerksam machen:
1. Umsatzsteuerliche Hinweise im Hinblick auf die geplante Absenkung der Umsatzsteuersätze
Wie Sie wahrscheinlich wissen, hat die Bundesregierung jüngst im Konjunkturpaket unter anderem beschlossen, dass für die Zeit vom 1.7. bis zum 31.12.2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19% auf 16% (§ 12 Abs. 1 UStG) abgesenkt werden soll. Diese Absenkung würde auch die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betreffen. Diese Maßnahme muss noch vom Gesetzgeber umgesetzt werden, aber der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat für alle Kolleginnen und Kollegen schon jetzt umsatzsteuerliche Hinweise im Hinblick auf diese zu erwartende Absenkung veröffentlicht, die Sie auf der Homepage der BRAK finden: https://brak.de/w/files/01_ueber_die_brak/aus-der-arbeit-der-ausschuesse/2020-06-25-umsatzsteuerl.-hinweise-rechnungslegung_erweiterung-ust-absenkung.pdf
Die darin in Bezug genommen "Umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte" vom Mai 2020 sind hier einzusehen:
https://brak.de/w/files/01_ueber_die_brak/handlungshinweise_steuer_05_2020.pdf
2. Informationen für MAXDA-Geschädigte
Wir wurden auf Veröffentlichungen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern im Bundesanzeiger vom 30.4.2020 hingewiesen, die vielleicht auch für Ihre Mandantschaft von Interesse sein könnten und die wir deshalb weiterleiten; damit ist weder eine Rechtsberatung verbunden noch übernehmen wir irgendeine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Mitteilung:
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern benachrichtigt mit den Veröffentlichungen im Bundesanzeiger die Verletzen einer Straftat über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung. Ausweislich der Benachrichtigungen ist durch Strafbefehle des Amtsgerichts Kaiserslautern gegen die Firma MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH, Boschstraße 3, 67346 Speyer, die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von mehreren Millionen Euro rechtskräftig angeordnet worden. Der Betrag sei bereits auf ein Justizkonto eingezahlt, so dass er zur Auskehrung an die durch die Straftat Verletzten bereitstehe.
Ausweislich der Veröffentlichungen hat die MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH in der Vergangenheit in der Regel durch Einschaltung einer Vielzahl von Außendienstmitarbeiterin für Tausende Kunden Darlehensverträge vermittelt bzw. zu vermitteln versucht und nach den gerichtlichen Feststellungen die betroffenen Kunden betrügerisch in Höhe der jeweils eingezogenen Auslagen geschädigt.
Die Benachrichtigung im Bundesanzeiger erfolgt, um den betroffenen Kunden die Möglichkeit zu eröffnen, ihr Recht auf Entschädigung geltend machen zu können. Dafür soll eine Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger gelten. Eine direkte Information der Geschädigten scheint nicht stattgefunden zu haben.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern im Bundesanzeiger (Gerichtlicher Teil) vom 30.4.2020 zu den Aktenzeichen 6581 VRs 6050 Js 19201/19 und 6581 VRs 6050 Js 116/20.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident