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Kammerschnellbrief

Ausgabe 14/2020 vom 4.8.2020

Ausbilden lohnt sich – auch in Corona-Zeiten
Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ zur Sicherung von Ausbildungsplätzen am 1. August in Kraft getreten ist. Mit dieser Maßnahme möchte die Bundesregierung verhindern, dass Betriebe aufgrund der Corona-Krise nicht mehr ausbilden (können). Dabei ist es das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern durch Zuschüsse bei der Ausbildung zu unterstützen.

Die Förderung umfasst vier Förderbereiche, mit Hilfe derer Ausbildungsbetriebe durch Zuschüsse in Form von Ausbildungsprämien, durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit und durch Zuschüsse in Form von Übernahmeprämien unterstützt werden können.

Für die Gewährung der Ausbildungsprämie muss im Ausbildungsvertrag der Berufsausbildungsbeginn zwischen dem 1. August 2020 und dem 15. Februar 2021 liegen, wobei der Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrages auch vor dem 1. August 2020 liegen kann.

Das Fördervolumen für die Zuschüsse beträgt insgesamt bis zu 410 Millionen Euro. Die Förderrichtlinie stellt jedoch zugleich klar, dass kein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendungen besteht, sondern der Zuwendungsgeber über die Anträge nach der Reihenfolge der Antragseingänge bis zur Erschöpfung der Mittel entscheiden wird. Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, dass sich die betroffenen Kanzleien zeitnah informieren und ggf. die Förderung beantragen.

Für die Anträge ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Weitere Informationen und die Anträge selbst finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.


Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Tatjana Baki
Rechtsanwältin
Referentin

HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Valentinskamp 88, 20355 Hamburg

T 040 / 35 74 41-0

F 040 / 35 74 41-41

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