- Anwaltssuchdienst
- Meldungen
- Betreuer/-innen
- Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien
- Bewertung von Anwaltskanzleien
- Clearing-Ausschuss
- DSGVO in Kanzleien
- Existenzgründung
- Find-a-lawyer
- Hinweispflichten zur alternativen Streitbeilegung
- Hülfskasse
- Lohnversteuerung von Beiträgen u.a.
- Pflichtverteidigung
- Rechnungslegung und Umsatzsteuer
- Teilung von und Ausscheiden aus Kanzleien
- Veranstaltungen
- Vertrauensanwälte
- Vollmachtsdatenbank
- Kammerreport
- Kammerschnellbrief
Kammerschnellbrief
Ausgabe 15/2020 vom 12.8.2020
Konjunkturpaket - Einbeziehung der Anwaltschaft seit 10.8.2020 in den Antragsprozess der "Überbrückungshilfe"
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Konjunkturpaket der Bundesregierung beinhaltet u. a. ein Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen. Im Rahmen der "Überbrückungshilfe" konnten Anträge bislang jedoch nur von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern für die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen eingereicht werden. Die Anwaltschaft wurde ohne sachlichen Grund hiervon ausgeschlossen, obwohl sie dafür qualifiziert ist.
Nachdem sowohl die BRAK als auch der DAV und die Regionalkammern dies gegenüber den politischen Entscheidungsträgern massiv kritisiert hatten, können sich seit dem 10.8.2020 auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten "Überbrückungshilfe" beantragen wollen, bei der hierfür vorgesehenen digitalen Online-Plattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) registrieren. Dies ist derzeit mit dem sog. PIN-Verfahren möglich, das auch für die anderen antragsberechtigten Berufsträger (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer) eingesetzt wird.
Der Dienstleister des BMWi hat ein Tutorial für die Registrierung und Anmeldung von antragserfassenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auf der Plattform des BMWi zur Verfügung gestellt. In dem Tutorial wird eine Anleitung zum sog. PIN-Verfahren gegeben. Das Tutorial sowie weitere Informationen zum Antragsprozess finden Sie auf der Homepage der BRAK unter https://brak.de/corona/#Überbrückungshilfe.
Neben diesem PIN-Verfahren beabsichtigt das BMWi die Anmeldung an der Antragsplattform auch über das Smartcard-Verfahren zu ermöglichen. Der Starttermin für die Anmeldung mit dem Smartcard-Verfahren steht noch nicht fest. Sobald das BMWi diesen mitteilt, wird die BRAK über ihre oben angegebene Homepage darauf hinweisen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident