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Kammerschnellbrief
Ausgabe 18/2020 vom 8.10.2020
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auf folgende Themen möchten wir Sie aufmerksam machen:
1. Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Hamburg
Wie die Staatsanwaltschaft Hamburg uns mitteilte, wird ab dem 12.10.2020 in den drei Häusern der Staatsanwaltschaft grundsätzlich auch wieder die Abholung von Akten durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte möglich sein, allerdings nicht auf den einzelnen Geschäftsstellen, sondern jeweils an einem zentralen Ort im Erdgeschoss. Akten werden allerdings nur dann zur Abholung bereitgelegt, wenn im Akteneinsichtsantrag ausdrücklich darum gebeten wird. Andernfalls werden sie kostenpflichtig übersandt, entweder an die Kanzleianschrift oder (sofern erwünscht) an das Gerichtsfach. Näheres entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 28.9.2020 (https://rak-hamburg.de/uploads/file/Meldungen/StA%20Hamburg_20200928.pdf).
2. BFB-Konjunkturumfrage im Herbst/Winter 2020
Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt im Auftrag des BFB derzeit eine Konjunkturbefragung durch. Mit dieser zwei Mal jährlich stattfindenden Onlinebefragung wird die aktuelle und erwartete Geschäftslage der Freien Berufe sowie deren Personalplanung für die folgenden beiden Jahre untersucht. Daneben gibt es einen Sonderteil, der sich mit der Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen Schäden beschäftigt.
Das IFB bittet um Unterstützung. Die Teilnahme an der Umfrage ist unter folgendem Link möglich: www.t1p.de/fb-winter.
Die Beantwortung der Fragen dauert etwa zehn Minuten. An der Umfrage können Sie bis zum 1.11.2020 teilnehmen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident