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Kammerschnellbrief
Ausgabe 22/2020 vom 26.11.2020
Referentenentwurf des BMJV zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften / Stellungnahme der HansRAK
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
im Editorial des aktuellen Kammerreportes 5/2020 vom heutigen Tag (https://rak-hamburg.de/f/620ea2555d.pdf) berichte ich über den Referentenentwurf des BMJV zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften, der tiefgreifende Änderungen auch des anwaltlichen Berufsrechts beinhaltet.
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hat inzwischen eine detaillierte Stellungnahme erarbeitet, die sich unter diesem Link einsehen lässt: https://rak-hamburg.de/uploads/file/Mitglieder/Mitgliederservice/Kammerschnellbriefe/2020/3_Stellungnahme%20HansRAK.pdf. Darin begrüßen wir im Grundsatz zwar die Intention des Referentenentwurfes zur Neuregelung der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften. Die konkrete Umsetzung ist aber nur teilweise gelungen: So ist beispielsweise die Erweiterung des Kreises der sozietätsfähigen Berufe auf alle Freien Berufe, unabhängig von deren Schweigepflicht, zu weit. Zu weit geht auch die Öffnung des Rechtsdienstleistungsmarktes der Bundesrepublik Deutschland für Zweigniederlassungen von WHO-Gesellschaften, sofern mindestens ein Rechtsanwalt als Gesellschafter beteiligt ist und dem Geschäftsführungsorgan Rechtsanwälte in vertretungsberechtigter Zahl angehören, durch die sie im Inland handeln darf. Überdies dürfte die Registrierungs- bzw. Zulassungspflicht sämtlicher Berufsausübungsgesellschaften nebst Auflistung aller Gesellschafter zu keiner effektiveren Aufsicht führen, sondern stattdessen den Verwaltungsaufwand für die Kammern immens erhöhen.
Außerdem hat eines unserer Vorstandsmitglieder eine gesonderte Stellungnahme erarbeitet; diese finden Sie hier https://rak-hamburg.de/uploads/file/Mitglieder/Mitgliederservice/Kammerschnellbriefe/2020/4_Stellungnahme%20SchuS%C3%BC.pdf.
Bei der Kritik geht es nicht darum, die Rechtsanwaltschaft vor vielleicht unerwünschter Konkurrenz zu schützen oder ihr wirtschaftliche Vorteile zu sichern. Die vorgeschlagenen Änderungen verändern aber das bisherige System der Regeln zur Berufsausübung in einer Weise, die geeignet ist, die anwaltlichen „Privilegien", namentlich die Beschlagnahmefreiheit und Zeugnisverweigerungsrechte sowie die Stellung des Rechtsanwalts als dem berufenen unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten zu bedrohen. Rechtsberatung droht zu einer beliebigen Dienstleistung zu werden, bei der rein kommerzielle Interessen im Vordergrund stehen. Das liegt nicht im Interesse der Rechtssuchenden.
Wir haben beide Stellungnahmen an die Bundesrechtsanwaltskammer geschickt, die diese in ihrer Stellungnahme zu dem Vorhaben berücksichtigen wird; wir haben die Stellungnahmen auch an die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz geschickt, um auch dort unsere Punkte vorzutragen, damit das Land Hamburg diese bei den weiteren Beratungen des Gesetzes berücksichtigen kann.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident