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Kammerschnellbrief
Ausgabe 23/2020 vom 16.12.2020
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auf folgende Themen möchten wir Sie hinweisen:
1. Bremen: Einführung des verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs ab 1.1.2021
Bremen führt bereits zum 1.1.2021 für die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit (mit Ausnahme des LSG Niedersachsen Bremen, das organisatorisch der niedersächsischen Justiz zugeordnet ist) den verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr für professionelle Verfahrensbeteiligte ein. Dies hat der Bremer Senat am 8.12.2020 in einer entsprechenden Verordnung erlassen. Näheres erfahren Sie in der Mitteilung der Pressestelle des Bremer Senats: https://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id=348892&asl=bremen02.c.732.de.
Mit diesem Schritt zieht Bremen für die genannten Fachgerichte den verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr vor und hofft auf wertvolle Erfahrungen für alle Verfahrensbeteiligte für den dann ab dem 1.1.2022 flächendeckenden verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr.
2. Ausbildung von StationsreferendarInnen in Corona-Zeiten
Angesichts des erneuten Corona-Lockdowns ab heute Mittwoch, den 16.12.2020, hat uns das Hanseatische Oberlandesgericht auf Folgendes hinsichtlich der Ausbildung von StationsreferendarInnen hingewiesen:
Anders als im ersten Lockdown im März/April gibt es seitens des Hanseatischen Oberlandesgerichts kein Verbot der Präsenzausbildung in den Stationen. Das Hanseatische Oberlandesgericht überlässt es vielmehr den ReferendarInnen und ihren AusbilderInnen, untereinander abzusprechen, inwieweit noch Präsenzausbildung durchgeführt werden kann und soll. Gleichzeitig werden alle Beteiligten ermuntert, im Sinne eines effektiven Infektionsschutzes die Präsenzausbildung so weit wie ausbildungstechnisch vertretbar zu reduzieren und möglichst viele Online-Formate zu nutzen.
Die ReferendarInnen wurden vom Hanseatischen Oberlandesgericht bereits entsprechend informiert.
3. Kooperation mit den Deutschen Anwaltsinstitut (DAI)
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist mit dem Deutschen Anwaltsinstitut e.V. (DAI) aktuell eine Kooperation eingegangen, durch die unsere Mitglieder für die von dem DAI angebotenen Online-Schulungen noch bis einschließlich 31.12.2020 Vergünstigungen erhalten. Zu Beginn des kommenden Jahres ist eine Folgevereinbarung mit dem DAI geplant.
Das DAI ist die gemeinnützige Aus- und Fortbildungseinrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern und Notarkammern. Sie fördert die Aus- und Fortbildung der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und Notarinnen/Notare auf allen Rechtsgebieten. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ist selbst Mitglied des DAI.
Das DAI bietet „Online-Kurse für das Selbststudium“ (§ 15 Abs. 4 FAO), „Live-Online-Vorträge mit Möglichkeit der Interaktion“ und Sicherstellung der durchgängigen Teilnahme (§ 15 Abs. 2 FAO), „Online-Vorträge für das Selbststudium“ (§ 15 Abs. 4 FAO), interaktive Mitarbeiter-Module und beA-Online-Kurse an. Das Angebot umfasst das gesamte, jeweils aktuelle im DAI eLearning Center online stehende Kursangebot, außer den im Fachinstitut für Notare angebotenen Online-Veranstaltungen.
In den nachfolgenden Links finden Sie alle aktuellen Veranstaltungen des DAI: https://www.anwaltsinstitut.de/ und https://www.anwaltsinstitut.de/veranstaltungen/uebersicht/onlinekurse.html
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident