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Kammerschnellbrief

Ausgabe 4/2020 vom 12.3.2020

Justizbehörde: Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Epidemie

hier: Einschränkung des Kontakts mit Gefangenen


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Justizbehörde Hamburg teilte uns mit, dass sie aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Covid-19-Erkrankungen im norddeutschen Raum und auch in Hamburg Vorsorge treffen müsse, um weiterhin den sicheren Betrieb der Hamburgischen Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten. Dabei stünde der Schutz der Gefangenen und der Bediensteten im Vordergrund. Daher werde bis auf weiteres Personen kein Zugang in eine Hamburger Justizvollzugseinrichtung gewährt, die

1. grippeähnliche Symptome aufweisen (z. B. Fieber, Husten, Infekt bedingte Atemnot),

2. sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben (www.rki.de/ncov-risikogebiete)

und/oder

3. innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem an Covid-19-Erkrankten oder Verdachtsfall hatten.

Diese Regelung gelte wegen des übergeordneten Gesundheitsschutzes grundsätzlich auch für Berufsträger. Sollten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw. Verteidigerinnen und Verteidiger, die unter die vorgenannte Risikogruppe fallen, Kontakt mit ihren inhaftierten Mandanten aufnehmen müssen, bittet die Justizbehörde Hamburg entweder um Sendung eines bevollmächtigten Vertreters oder um Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Anstalt, die sich bemühen wird, nicht überwachte Telefongespräche mit den Gefangenen zu ermöglichen.

Die Justizbehörde Hamburg bittet um Verständnis, dass sie angesichts der aktuellen Infektionslage solche Schutzmaßnahmen treffen müsse.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Matthias Hoes
Rechtsanwalt
Geschäftsführer 

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Nachrichten aus Berlin:
Ausgabe 1/2020 vom 15.01.2020
Ausgabe 2/2020 vom 30.01.2020
Ausgabe 3/2020 vom 12.02.2020
Ausgabe 4/2020 vom 26.02.2020
Ausgabe 5/2020 vom 12.03.2020

Nachrichten aus Brüssel:
Ausgabe 1/2020 vom 24.01.2020
Ausgabe 2/2020 vom 06.02.2020
Ausgabe 3/2020 vom 20.02.2020
Ausgabe 4/2020 vom 06.03.2020

 

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