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Kammerschnellbrief
Ausgabe 5/2021 vom 31.5.2021
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auf folgende Themen möchten wir Sie aufmerksam machen:
1. Impfaufruf in Hamburg für alle Personen mit erhöhter Priorität
Soeben wurden in Hamburg alle Personen, die laut Impfverordnung des Bundes (vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/coronaimpfv_2021-04/BJNR609100021.html) Anspruch auf eine Schutzimpfung mit erhöhter Priorität haben, zur Impfung aufgerufen. Die Gruppe „Justiz und Rechtspflege“, zu der auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gehören, hat nach § 4 Abs. 1 Nr. 4b CoronaImpfV Anspruch auf eine Schutzimpfung mit erhöhter Priorität.
Damit sind jetzt alle in Hamburg zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Impfung aufgerufen.
In der Woche ab dem 17.5.2021 hatten wir unseren Mitgliedern bereits rein vorsorglich über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eine individuelle Mitgliedsbescheinigung als PDF-Datei übersendet. Diese Mitgliedsbescheinigung können Sie für den Nachweis über die Zugehörigkeit zur Gruppe „Justiz und Rechtspflege“ verwenden. Diese Mitgliedsbescheinigung ist aber keine Voraussetzung zum Führen des Nachweises.
Die Überprüfung der Zugehörigkeit erfolgt im Impfzentrum. Dort ist der Nachweis beispielsweise auch über den Anwaltsausweis oder über einen selbstangefertigten Ausdruck aus dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (www.rechtsanwaltsregister.org) denkbar. Im letztgenannten Fall empfehlen wir einen Ausdruck sowohl der Übersicht des Suchergebnisses als auch der Detailansicht (zu der Detailansicht gelangen Sie, wenn Sie in der Übersicht des Suchergebnisses bei Ihrem Namen "Info" anklicken). Für angestellte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können die Arbeitgeber/innen eine Bescheinigung ausstellen. Selbständige Anwältinnen und Anwälte könnten sich ihre Tätigkeit selbst auf einem Kanzlei-Briefbogen bescheinigen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anwaltsbüros sind nach unseren Abstimmungen mit der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz nach Aufruf der Gruppe „Justiz und Rechtspflege“ impfberechtigt. Für diese wären dann seitens der Arbeitgeber/innen entsprechende Bescheinigungen auszustellen. Siehe dazu auch schon unsere Schnellbriefe 03/2021 (https://www.rak-hamburg.de/mitglieder/mitgliederservice/kammerschnellbrief/jahr/2021/ausgabe/3) und 04/2021 (https://www.rak-hamburg.de/mitglieder/mitgliederservice/kammerschnellbrief/jahr/2021/ausgabe/4).
2. Dritte Corona-Umfrage der BRAK - Bitte um Unterstützung -Teilnahme bis 14.06.2021
Nachdem die BRAK im April und im September bereits Umfragen gestartet hatte, um zu ermitteln, in welchen Bereichen die deutsche Anwaltschaft in Zeiten der Corona-Pandemie am meisten rechts- und berufspolitische Unterstützung benötigt, gibt es jetzt eine dritte Umfrage der BRAK zur Situation der Anwaltschaft in der Corona-Pandemie.
Die Umfrage ist unter dem Link https://easy-feedback.de/Umfrage-Bundesrechtsanwaltskammer/1333096/1DJyU7 erreichbar und nimmt nur wenige Minuten Zeit in Anspruch. Die Teilnahme ist bis zum 14.6.2021, 23:59 Uhr, möglich. Alle Daten werden selbstverständlich anonymisiert erhoben und dienen dazu, den aktuellen Bedarf der Kolleginnen und Kollegen an rechtspolitischer Unterstützung zu ermitteln.
Die BRAK und wir, die Hanseatische Rechtsanwaltskammer, würden es begrüßen, wenn Sie sich Zeit für die Umfrage nehmen würden. Vielen Dank.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident