- Anwaltssuchdienst
- Meldungen
- Betreuer/-innen
- Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien
- Bewertung von Anwaltskanzleien
- Clearing-Ausschuss
- DSGVO in Kanzleien
- Existenzgründung
- Find-a-lawyer
- Hinweispflichten zur alternativen Streitbeilegung
- Hülfskasse
- Lohnversteuerung von Beiträgen u.a.
- Pflichtverteidigung
- Rechnungslegung und Umsatzsteuer
- Teilung von und Ausscheiden aus Kanzleien
- Veranstaltungen
- Vertrauensanwälte
- Vollmachtsdatenbank
- Kammerreport
- Kammerschnellbrief
Kammerschnellbrief
Ausgabe 6/2021 vom 11.6.2021
Umfassende Reform des Berufsrechts und des Rechtsdienstleistungsmarktes beschlossen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
I.
Der Bundestag hat gestern und vergangene Nacht in einer Marathon-Sitzung kurz vor Ende der aktuellen Legislaturperiode zahlreiche Gesetze beschlossen. Darunter auch drei Gesetze, die die Berufsausübung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nachhaltig verändern werden, nämlich
- Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (Entwurf aus BT-Drs. 19/27670 mit Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses aus BT-Drs. 19/30516)
- Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (Entwurf aus BT-Drs. 19/26828 mit Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates aus BT-Drs. 19/26920 und der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses aus BT-Drs. 19/30503)
- Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (Entwurf aus BT-Drs. 19/27673 mit der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses aus BT-Drs. 19/30495)
II.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Der Kreis der sozietätsfähigen Berufe wird erweitert: zukünftig können Rechtsanwälte ihren Beruf mit allen freien Berufen nach § 1 Abs. 2 PartGG ausüben.
- Zukünftig wird Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in eingeschränktem Umfang erlaubt, Verfahrenskosten zu übernehmen. Außerdem wird die Vereinbarung von Erfolgshonoraren in größerem Umfang erlaubt.
- Der Rahmen der von Inkassodienstleisten zulässigerweise zu erbringenden Rechtsdienstleistungen wird konkretisiert. Wenn durch das Tätigwerden gegenüber Dritten eine Forderung für die Kunden erst geschaffen wird, soll typischerweise keine Inkassodienstleistung vorliegen.
- Zukünftig müssen sich Berufsausübungsgesellschaften für ihre Tätigkeit zulassen lassen; Ausnahmen gelten für Personengesellschaften, bei denen keine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vorliegt und denen als Gesellschafter und als Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane ausschließlich Rechtsanwälte oder Mitglieder einer Rechtsanwalts- oder Patentanwaltskammer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer angehören. Die Berufsausübungsgesellschaften werden Mitglieder der Kammer und unterliegen, wie bisher nur natürliche Personen, den Berufspflichten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Jede Berufsausübungsgesellschaft kann sich freiwillig zulassen lassen.
- Die zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften erhalten ein Gesellschaftspostfach im beA. Für mehrere Standorte bzw. Zweigniederlassungen können Berufsausübungsgesellschaften fakultativ weitere Gesellschaftspostfächer erhalten.
- Nichtanwaltliche Arbeitgeber, die zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen berechtigt sind, dürfen diese Rechtsdienstleistungen künftig auch durch bei ihm angestellte Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte erbringen.
- Neu zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen zukünftig innerhalb des ersten Jahres nach der Erstzulassung zur Rechtsanwaltschaft an einer Lehrveranstaltung über das rechtsanwaltliche Berufsrecht teilnehmen. Die Lehrveranstaltung muss mindestens zehn Zeitstunden dauern. Diese Pflicht gilt nicht für bereits zugelassene Kolleginnen und Kollegen.
Daneben enthalten die beschlossenen Gesetze eine Vielzahl von Regelungen, die das Berufsrecht teilweise nachhaltig und tiefgreifend ändern. Die beschlossenen Änderungen reichen von der Regelung der Berufsausübung durch ausländische Berufsausübungsgesellschaften in Deutschland bis hin zu einer gendergerechteren Sprache des Gesetzestextes.
III.
Es ist davon auszugehen, dass die Gesetze zeitnah verkündet werden. Die Regelungen werden dann teilweise noch dieses Jahr in Kraft treten, namentlich die Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und durch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, teilweise erst in einem Jahr, namentlich die Änderungen durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften.
IV.
Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation des Deutschen Bundestages hier https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw23-de-berufsrecht-845696 und hier https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw23-de-rechtsdienstleistungsmarkt-846310 und auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter „Aktuelles“ https://brak.de/
Wir werden Sie zu den relevanten Änderungen selbstverständlich weiter informieren und auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident