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Kammerschnellbrief
Ausgabe 17/2022 vom 05.12.2022
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auf folgende Themen möchten wir Sie aufmerksam machen:
1. Alte beA-Karten für Anmeldung länger nutzbar: bis 18.3.2023
Die Bundesrechtsanwaltskammer teilte uns mit, dass laut Bundesnotarkammer die Möglichkeit zur Anmeldung am beA und damit das Senden und Empfangen von Nachrichten für alle derzeit noch gültigen beA-Karten bis einschließlich 18.3.2023 möglich bleibt. Ohne den Einsatz der BRAK gegenüber der BNotK wäre es nur möglich gewesen, die alten Karten bis 31.12.2022 für die Anmeldung zu verwenden.
Zu beachten ist aber, dass die Verlängerung nur die Anmeldung am beA betrifft. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Karten der ersten Generation können nicht über den 31.12.2022 hinaus angebracht werden. Die sicherheitstechnische Zulassung läuft am 31.12.2022 aus. Kolleginnen und Kollegen, die eine Signaturfunktion nutzen möchten, sind daher auf den Fernsignaturservice der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer oder andere Wege zum Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen verwiesen worden.
Trotz der Verlängerung sollten Sie Ihre neue Karte bitte unverzüglich in Ihrem beA hinterlegen (hier finden Sie eine Anleitung dazu: https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/bea-karten-und-software-token/vorgehen-zur-aktivierung-einer-neuen-karte-sicherheitstoken). Erst dann ist Ihre neue Karte voll einsatzfähig und die Anmeldefähigkeit auch über den 18.3.2023 hinaus sichergestellt.
Die Mitteilung der Bundesnotarkammer können Sie hier nachlesen: http://rak-hamburg.de/uploads/file/Mitglieder/Mitgliederservice/Kammerschnellbriefe/2022/2022_407Anlage.pdf
2. Hanseatische Rechtsanwaltskammer fordert den Schutz von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Iran
Die Situation für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Iran ist beunruhigend. Elementare Prinzipien eines Rechtsstaates werden nicht eingehalten. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hat daher zusammen u.a. mit der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein einen Aufruf an die Regierung des Iran unterzeichnet, in dem gefordert wird, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Iran ihren Beruf ohne Angst vor Repressionen oder Verfolgung ausüben können.
Den genauen Wortlaut der Erklärung in englischer Sprache finden Sie hier: http://rak-hamburg.de/uploads/file/Mitglieder/Mitgliederservice/Kammerschnellbriefe/2022/Joint%20Statement%20on%20Lawyers%20in%20Iran%20by%20Lawyers%20abroad%2001.12.22.pdf
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident