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Kammerschnellbrief
Ausgabe 18/2022 vom 12.12.2022
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auf folgende Themen möchten wir Sie aufmerksam machen:
1. EuGH: Schutz des Mandatsgeheimnisses verbietet es, dass Rechtsanwälte ihre Beratung zu aggressiver Steuerplanung melden müssen
Der EuGH hat in einem Urteil vom 8. Dezember 2022 (Rechtssache C-694/20) eine wichtige Entscheidung zur Bedeutung der anwaltlichen Vertraulichkeit bei der Auslegung der DAC-6-Richtlinie getroffen.
Mit der Richtlinie werden die Mitgliedschaften der Europäischen Union verpflichtet, Regelung zu schaffen, aufgrund derer bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen den Finanzbehörden der Mitgliedstaaten mitzuteilen und zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen sind.
Von der Meldepflicht betroffen sind die sogenannten Intermediäre, also Personen, die eine meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltung konzipieren oder vermarkten. Handelt es sich bei dem Intermediär um eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, die sich wegen der Verschwiegenheitspflicht auf eine Ausnahme von der Meldepflicht berufen, muss nach Art. 8ab Abs. 5 der Richtlinie dieser Intermediär verpflichtet werden, andere Intermediäre zu unterrichten. Der EuGH sieht in dieser Vorgabe einen Eingriff in das in Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierte Recht auf Achtung der Kommunikation zwischen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt und Mandantin/Mandant. Denn schon die Offenlegung gegenüber den anderen Intermediären sei eine Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheit, die auch nicht gerechtfertigt sei, weil die Unterrichtung der Behörden anderweitig sichergestellt sei.
Das Urteil ist erfreulich und wichtig, weil es den Versuchungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu Gehilfen von staatlichen Ermittlungsbehörden zu machen, eine klare Absage erteilt.
Hier finden Sie die Pressemitteilung des EuGH zu diesem Urteil: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-12/cp220198de.pdf
2. Akteneinsichtportal startet in der hamburgischen Justiz
Ab Mitte Dezember 2022 beginnt in der hamburgischen Justiz die Pilotierung der Gewährung von Akteneinsichten über das bundesweite Akteneinsichtsportal (https://www.akteneinsichtsportal.de/). Sofern die entsprechenden Verfahren bereits elektronisch geführt werden oder elektronische Hilfsakten vorliegen, werden diese, nach Gewährung des Antrags auf Akteneinsicht, in das Akteneinsichtsportal eingestellt. Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen können sich dann mit Ihren beA-Zugangsdaten am Akteneinsichtsportal anmelden und finden dort die zur Einsicht bereitgestellten Akten. Die Nutzung des Akteneinsichtsportals wird in Hamburg zunächst im Bereich der Staatsanwaltschaften erfolgen, im ersten Halbjahr 2023 soll dies auf die Gerichte ausgeweitet werden.
Eine Anleitung zur Nutzung des Akteneinsichtsportals finden Sie in dem Sondernewsletter der BRAK vom 25.10.2022: https://newsletter.brak.de/mailing/186/5936165/0/e251c4f243/index.html
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident