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Kammerschnellbrief
Ausgabe 19/2022 vom 23.12.2022
Wichtig zum Jahresende: qeS-Folgezertifikate für beA-Karten der ersten Generation beantragen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die BRAK weist abermals darauf hin, dass die Signaturzertifikate, die auf den beA-Karten Signatur der ersten Generation hinterlegt sind, am 31.12.2022 ihre Gültigkeit verlieren. Hiervon betroffene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bisher noch nichts veranlasst haben, sollten sich daher unverzüglich um ein Folgezertifikat bemühen.
Nähere Informationen hierzu mit weiterführenden Links (u.a. zur Beantragung der Fernsignatur) finden Sie im beA-Newsletter der BRAK Ausgabe 11/2022 vom 22.12.2022: https://newsletter.brak.de/mailing/186/6212397/0/a9eacbf051/index.html
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident