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Kammerschnellbrief
Ausgabe 9/2022 vom 09.06.2022
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auf folgende Themen möchten wir Sie aufmerksam machen:
1. Bucerius Law School sucht Förderer für vier ukrainische Studienbewerber/innen
Die Bucerius Law School bietet einen praxisorientierten, interdisziplinären und internationalen weiterbildenden Studiengang Master of Law and Business (MLB) an. Eine Vorstellung des Programms findet sich (auf Englisch) unter https://www.law-school.de/international/education/master-of-law-and-business.
Zur Teilnahme an diesem Studiengang hat die Bucerius Law School in diesem Jahr zwei Vollstipendien für geeignete Bewerber/innen aus der Ukraine ausgeschrieben, um Menschen zu fördern, deren berufliche Laufbahn durch den Krieg gestört worden ist. Die Ausschreibung hat eine überraschend große Anzahl an Bewerbungen eingebracht. Das Zulassungskomitee hat sechs Bewerbungen als förderungswürdig erachtet, da die ausgewählten Bewerber vollumfänglich die Auswahlkriterien erfüllen und durch das Studium einen großen Nutzen zu erwarten haben. Die Bewerber/innen sind bereits in der Ukraine zugelassene Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, die in Kanzleien oder Unternehmen beschäftigt sind, deren Arbeit einen grenzüberschreitenden Bezug aufweist. Die Hochschulleitung hat sich daher bereit erklärt, bei allen sechs Bewerbern/Bewerberinnen auf die Studiengebühren zu verzichten (jeweils 22.000 €) und ist darum bemüht, Förderer zu gewinnen, die für die weiteren vier Bewerber/innen die Grenzkosten in Höhe von 4.000 € pro Studierendem/Studierender übernehmen oder die einen Teil hierzu beitragen.
Interessierte Kanzleien oder Personen werden gebeten, Kontakt mit dem Dekan des MLB Programms, Prof. Christopher Bisping (christopher.bisping@law-school.de), aufzunehmen.
2. Umzug des Amtsgerichts Pinneberg
Das Amtsgericht Pinneberg ist seit Oktober 2021 auf mehrere Liegenschaften aufgeteilt. Ab dem 28.6.2022 wird das Amtsgericht Pinneberg seine Geschäfte aus den zwei Übergangsliegenschaften in der Außenstelle Quickborn, Pascalkehre 1, 25451 Quickborn (Registerabteilung, Grundbuchabteilung, Insolvenzabteilung, Nachlassabteilung) und in der Außenstelle Schenefeld, Osterbrooksweg 42 + 44, 22869 Schenefeld (Zivilabteilung, Strafabteilung, Familienabteilung, Betreuungsabteilung, Vollstreckungs- und Versteigerungsabteilung, Rechtsantragstelle und Beratungshilfe, Hinterlegungsstelle, Verhandlungssäle 1 bis 8, Verwaltung) heraus leisten.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Mitteilung des Ministeriums für Justiz, Europa und Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein: https://rak-hamburg.de/uploads/file/Mitglieder/Meldungen/20220607_AG%20Pinneberg.pdf
3. Star-Umfrage 2022 zum nicht-juristischen Personal
Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch. In diesem Jahr geht es insbesondere um das nicht-juristische Personal. Die Befragung widmet sich vor allem dem Einsatz des nicht-juristischen Fachpersonals, also der Frage, wie Sie Ihre Fachkräfte einsetzen.
Die Befragung benötigt 10 bis 15 Minuten Ihrer Zeit und ist vollkommen anonym. Zudem ist STAR in diesem Jahr völlig neu: kürzer, effektiver und komplett digital - und somit für Sie viel einfacher zu beantworten. Bitte unterstützen Sie die Forschung zur Anwaltschaft und nehmen unter folgendem Link bis zum 31.7.2022 an der Befragung teil: www.t1p.de/star2022 - Für Fragen und Hinweise zur Befragung wenden Sie sich gerne an die Studienleitung des IFB, Frau Nicole Genitheim (nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de).
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident