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Kammerschnellbrief
Ausgabe 1/2023 vom 07.02.2023
Erinnerung: Wahl zur Satzungsversammlung 2023 / Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit der Sonderausgabe des Kammerreportes vom 9. Januar 2023 (https://www.rak-hamburg.de/f/8dbad2544e.pdf) hatten wir das Wahlausschreiben für die Wahl der Hamburger Vertreterinnen und Vertreter in der 8. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 2023 veröffentlicht und auf die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis Donnerstag, den 9. Februar 2023, 24.00 Uhr, hingewiesen. Nur wer bis dahin vorgeschlagen ist, kann gewählt werden.
Es sind 6 Hamburger Vertreterinnen und Vertreter neu zu wählen. Bislang sind noch keine 6 Wahlvorschläge eingegangen; Hamburg wäre also in der 8. Satzungsversammlung in diesem Fall nicht vollständig vertreten. Der Wahlausschuss bittet daher nochmals alle Kolleginnen und Kollegen um Prüfung, ob Sie in der Satzungsversammlung mitarbeiten und zur Wahl kandidieren wollen. Darüber hinaus ist jedes Kammermitglied aufgerufen, geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten vorzuschlagen.
Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen und Förmlichkeiten für die Einreichung der Wahlvorschläge und für die Durchführung der Wahl, die in dem oben verlinkten Wahlausschreiben des Wahlausschusses beschrieben sind.
Muster für Wahlvorschlagslisten finden Sie zum Download auf unserer Homepage (https://rak-hamburg.de/f/ca91d5c90e.pdf). Eine Einreichung von Wahlvorschlagslisten per Telefax, beA oder E-Mail mit einer Kopie der Unterschriften der Unterstützer ist ausreichend. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Wählbarkeit nach § 191b Abs. 3 S. 1 i.v.m. § 65 Nr. 2 BRAO, die Sie hier finden: https://www.rak-hamburg.de/f/00d1a1e66a.pdf
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Der Wahlausschuss