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Kammerschnellbrief
Ausgabe 11/2023 vom 20.10.2023
Umfrage des Bundesministerium der Justiz zum Fremdbesitzverbot in der Anwaltschaft
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund des in der BRAO verankerten Fremdbesitzverbotes ist es in Deutschland aktuell nicht möglich, dass sich nicht-anwaltliche Kapitalgeber an Anwaltskanzleien beteiligen. Zweck des Fremdbesitzverbotes ist es, die Unabhängigkeit anwaltlicher Beratung - u.a. vor Einflussnahme von außen, beispielweise durch nicht dem anwaltlichen Berufsrecht verpflichtete Kapitalgeber - gesetzlich zu sichern. Gleichwohl wird immer wieder die Frage in den Raum gestellt, ob das Fremdbesitzverbot ggf. gelockert werden könnte. Auch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) befasst sich derzeit mit der Frage des Fremdbesitzverbotes. Bevor zu klären ist, ob und wie eine solche Lockerung im Einklang mit den berufsrechtlichen Pflichten der Anwaltschaft denkbar wäre, möchte das BMJ eruieren, wie die Anwaltschaft als Rechtsanwender mögliche Konflikte mit der Unabhängigkeit einstuft und ob es überhaupt Bedarf für Fremdkapital in Kanzleien gäbe. Teile der Anwaltschaft halten das Fremdbesitzverbot mit Blick auf die Zunahme an Legal-Tech-Unternehmen für nicht mehr zeitgemäß. Andererseits gibt es zahlreiche Anwältinnen und Anwälte, die die anwaltliche Unabhängigkeit in Gefahr sehen, da nichtanwaltliche Kapitalgeber, die ausschließlich wirtschaftliche und auf Rentabilität ausgerichtete Zwecke verfolgen, nicht entscheiden sollen, ob und wie ein Mandat geführt wird. Diese Kolleginnen und Kollegen fürchten eine Kommerzialisierung des Mandates einschließlich Einflussnahme der Kapitalgeber auf die Auswahl von Mandaten. Bislang fehlen allerdings Erkenntnisse dazu, wie stark diese sich diametral gegenüberstehenden Auffassungen in der deutschen Anwaltschaft vertreten werden. Aus diesem Grund hat das BMJ einen Fragenkatalog erstellt, um die unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der deutschen Anwaltschaft zu ermitteln. Im Hinblick auf ähnlich gestaltete Berufsordnungen und bestehende Berufsausübungsgesellschaften hat das BMJ nicht nur die Rechtsanwaltschaft, sondern auch Patentanwältinnen und Patentanwälte in das Thema einbezogen.
Da die Antworten auf diese Fragen auch für die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sowie die 28 Rechtsanwaltskammern von großem Interesse sind, hat sich die BRAK bereit erklärt, den Fragebogen des BMJ technisch zu begleiten und das Online-Umfragetool der BRAK für die Übermittlung der Fragen des BMJ zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse werden nicht nur dem BMJ, sondern auch der BRAK und den Rechtsanwaltskammern zur Verfügung gestellt. Damit Ihre Interessen auf Landes- und Bundesebene bestmöglich unterstützt werden können, bitten wir Sie herzlich, sich an der nachfolgenden Umfrage zu beteiligen, die nur wenige Minuten in Anspruch nimmt. Die Teilnahme ist bis zum 26.11.2023 möglich.
Die Online-Umfrage erreichen Sie unter diesem Link: https://easy-feedback.de/Umfrage-BMJ/1729600/8jEP2X
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident