Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

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Kammerschnellbrief

Ausgabe 12/2023 vom 26.10.2023

Aufruf: Vorschläge zur Benennung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beim BGH
 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Präsidentin des Bundesgerichtshofs hat in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Wahlausschusses die Einleitung eines neuen Wahlverfahrens für die Benennung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei dem Bundesgerichtshof angekündigt.

Die Wahl findet auf Grund von Vorschlagslisten statt; eine solche Vorschlagsliste kann die Bundesrechtsanwaltskammer aufgrund von Vorschlägen der regionalen Rechtsanwaltskammern einreichen (§ 166 Abs. 2 Nr. 1 BRAO).

In die Vorschlagslisten kann nur aufgenommen werden, wer das 35. Lebensjahr vollendet hat und den Beruf des Rechtsanwalts seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausübt (§ 166 Abs. 3 BRAO). Hierüber soll die vorschlagende Rechtsanwaltskammer ebenso eine Erklärung abgeben wie darüber, dass keine Zulassungshindernisse vorliegen (§ 170 Abs. 2 i.V.m. § 10 BRAO). 

Darüber hinaus wird folgendes Anforderungsprofil vorausgesetzt:

  • weit überdurchschnittliche Kenntnisse des Zivil- und Verfahrensrechts mit der Bereitschaft, sich in bisher nicht vertieft bearbeitete Rechtsmaterien einzuarbeiten;
  • besondere, mehrjährige praktische forensische Erfahrung insbesondere in der Rechtsmittelinstanz;
  • Befähigung, Rechtsfälle wissenschaftlich zu durchdringen und die revisions- und zulassungsrechtlich relevanten sowie die die Rechtsentwicklung weiterführenden Aspekte konzentriert herauszuarbeiten; 
  • Fähigkeit zu einer mit sachlicher Distanz verbundenen Beurteilung der Rechtsfälle;
  • Fähigkeit zu hervorragender schriftlicher und mündlicher Darstellung;
  • ausgeprägte Kommunikationskompetenz;
  • hohe soziale Kompetenz;
  • ausgeprägtes Verständnis für wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge;
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse;
  • ausgeprägte Fähigkeit zu einer sachgerechten und effizienten Organisation der Arbeitsabläufe.

Wenn Sie eine Zulassung anstreben, reichen Sie bitte einen an das Bundesministerium der Justiz gerichteten Antrag auf Zulassung als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof unter Beifügung aussagekräftiger Unterlagen bis zum 30.11.2023 bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer entweder postalisch (Valentinskamp 88, 20355 Hamburg), per E-Mail (info@rak-hamburg.de) oder per beA (Postfach „Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg“) ein.

Zu den aussagekräftigen Unterlagen gehören Angaben über den beruflichen Werdegang (Lebenslauf, Zeugnisse beider Staatsexamina, Schwerpunkte der bisherigen beruflichen Tätigkeit sowie ggf. Veröffentlichungslisten etc.).

Der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer wird entscheiden, welche Anträge die Hanseatische Rechtsanwaltskammer als Vorschläge an die Bundesrechtsanwaltskammer weiterleitet.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Christian Lemke
Präsident

HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Valentinskamp 88, 20355 Hamburg

T 040 / 35 74 41-0

F 040 / 35 74 41-41

info@rak-hamburg.de
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