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Kammerschnellbrief
Ausgabe 4/2023 vom 19.04.2023
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auf folgende Themen möchten wir Sie aufmerksam machen:
1. Neue Empfehlung für die Ausbildungsvergütung
Der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer hat beschlossen, seine Empfehlung für die Ausbildungsvergütung der Rechtsanwaltsfachangestellten anzupassen. Die Anpassung der Empfehlung beruht unter anderem darauf, dass Auszubildende für den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten nach wie vor händeringend gesucht werden. Durch die Erhöhung der Empfehlung der Ausbildungsvergütung soll daher der Ausbildungsberuf attraktiver gemacht werden. Die Vergütung für alle ab dem 1.8.2023 beginnenden Ausbildungsverhältnisse liegt nun bei einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 1.050 € im ersten Ausbildungsjahr, 1.150 € im zweiten Ausbildungsjahr und 1.250 € im dritten Ausbildungsjahr.
Die Empfehlung für die Ausbildungsvergütung hat insofern verbindlichen Charakter, als Ausbildende ihre Auszubildenden angemessen zu vergüten haben. Wird die Vergütungsempfehlung um mehr als 20% unterschritten, gilt dies nach der Rechtsprechung des BAG (Urt. v. 29.4.2015, Az. 9 AZR 108/14) als unangemessen. Ausbildungsverträge mit unangemessener Vergütung können daher nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen und die Auszubildenden können dann nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Wir bitten Sie, diese Empfehlungen beim Abschluss von neuen Ausbildungsverhältnissen zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zur Ausbildung können Sie unserer Homepage entnehmen: https://www.rak-hamburg.de/ra-fachangestellte_r/ausbildung/hinweisefuerausbilder_innen/
2. Referat von Prof. Masing: Verfassungsrechtlicher Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zwischen Privaten
Eine Welt ohne Suchmaschinen ist heute nicht mehr vorstellbar. Suchergebnisse, die früher ein Stöbern in Bibliotheken erfordert hätten, sind heute einen Mausklick entfernt. Die Rechtsprechung zum Äußerungsrecht musste auf die damit verbundenen Haftungsfragen reagieren. Wegweisend sind hierzu die beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts "Recht auf Vergessen I" und "Recht auf Vergessen II". Sie klären das Verhältnis der äußerungsrechtlichen Schutzdimension zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Privatrecht sowie zur Bedeutung von Zeit unter den Bedingungen des Internet.
Die Gesellschaft Hamburger Juristen freut sich sehr, dass Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Johannes Masing zu dem Thema "Verfassungsrechtlicher Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zwischen Privaten" am Dienstag, den 9.5.2023, 18:00 Uhr, Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg, referieren wird. Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
3. Umfrage in den Freien Berufen zur Konjunktur und zur Künstlichen Intelligenz
Aktuell startet wieder die Konjunkturbefragung der Freien Berufe, die das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) durchführt. Diesmal drehen sich die Fragen neben der aktuellen konjunkturellen Lage um das Thema Künstliche Intelligenz (KI), deren Einsatzfelder im Bereich der Freien Berufe und die Frage, ob KI zur Abschwächung des Fachkräftemangels beitragen kann. Auch finden sich einige grundlegende Fragen zum Thema Versicherungsschutz in der Schwangerschaft bei Selbstständigen.
Das IFB bittet um Unterstützung. Eine Teilnahme ist unter dem folgenden Link möglich: www.t1p.de/konjunktur23-1. Die Befragung ist als Onlinebefragung konzipiert und vollkommen anonym. Eine Teilnahme ist bis zum 30.4.2023 möglich.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident