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Kammerschnellbrief
Ausgabe 12/2024 vom 28.8.2024
Erinnerung: Auszutauschende Mitarbeitendenkarten und Softwarezertifikate sind im beA zu hinterlegen!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
bereits im Kammerreport Ausgabe 4/2023 vom 31.8.2023 (https://kammerreport.rak-hamburg.de/2023-04/inhalt/elektronischer-rechtsverkehr/austausch-der-bea-mitarbeitendenkarten/) und im Kammerreport Ausgabe 5/2023 vom 30.11.2023 (https://kammerreport.rak-hamburg.de/2023-05/inhalt/elektronischer-rechtsverkehr/tausch-der-bea-software-zertifikate-durch-die-bnotk/) hatten wir darauf aufmerksam gemacht, dass ein Austausch der beA-Mitarbeitendenkarten und der beA-Software-Zertifikate ansteht und die neuen Produkte im beA zu hinterlegen sind.
Mittlerweile sind durch die Bundesnotarkammer sämtliche auszutauschenden Mitarbeitendenkarten ausgeliefert und alle auszutauschenden Softwarezertifikate bereitgestellt worden. Gleichwohl berichtet die Bundesnotarkammer, dass von den ausgetauschten Mitarbeitendenkarten erst 60% und von den ausgetauschten Softwarezertifikaten erst 66% im beA hinterlegt wurden.
Da die Sperrungen der alten Softwarezertifikate bis zum 30.8.2024 abgeschlossen sein sollen und ab dem 19.9.2024 mit der Sperrung der alten Mitarbeitendenkarten begonnen werden soll, bitten wir Sie, die neuen Mitarbeitendenkarten sowie die bereitgestellten Softwarezertifikate - sofern noch nicht geschehen - im beA zu hinterlegen, um weiterhin ein reibungsloses Arbeiten zu gewährleisten. Die Anleitung dazu findet sich auf der Seite des beA-Portals: https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/leitfaden-sicherheits-token. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den beA-Support: https://portal.beasupport.de/
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident