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Kammerschnellbrief

Ausgabe 5/2024 vom 12.2.2024

Erinnerung: Wahlen zum Kammervorstand 2024 / Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

am 9. Januar 2024 hatten wir das Wahlausschreiben für die Vorstandswahl im Jahr 2024 veröffentlicht und auf die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis Donnerstag, den 22. Februar 2024, 24.00 Uhr, hingewiesen. Nur wer bis dahin vorgeschlagen ist, kann gewählt werden. Das Wahlausschreiben finden Sie hier: https://www.rak-hamburg.de/f/ee08fc32cb.pdf.

Es sind 13 Mitglieder des Vorstands neu zu wählen. Bislang sind noch keine 13 Wahlvorschläge eingegangen; es könnten also nicht alle Vorstandsposten neu besetzt werden, der Vorstand wäre nicht vollständig besetzt. Der Wahlausschuss bittet daher nochmals alle Kolleginnen und Kollegen um Prüfung, ob Sie im Vorstand mitarbeiten und zur Wahl kandidieren wollen. Darüber hinaus ist jedes Kammermitglied aufgerufen, geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten vorzuschlagen.

Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen und Förmlichkeiten für die Einreichung der Wahlvorschläge und für die Durchführung der Wahl, die in dem oben verlinkten Wahlausschreiben des Wahlausschusses beschrieben sind.

Alles Wissenswerte finden Sie auf den Seiten zur Vorstandswahl im Internet: https://rak-hamburg.de/mitglieder/vorstandswahl2024/. 

Insbesondere finden Sie dort Muster für Wahlvorschlagslisten zum Download: https://www.rak-hamburg.de/f/06ad5bc641.pdf. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Wählbarkeit nach § 65 Nr. 2 BRAO, die Sie hier finden: https://rak-hamburg.de/f/0882f7e170.pdf. 


Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Der Wahlausschuss

HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Valentinskamp 88, 20355 Hamburg

T 040 / 35 74 41-0

F 040 / 35 74 41-41

info@rak-hamburg.de
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