- Anwaltssuchdienst
- Meldungen
- Betreuer/-innen
- Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien
- Bewertung von Anwaltskanzleien
- Clearing-Ausschuss
- DSGVO in Kanzleien
- Existenzgründung
- Find-a-lawyer
- Hinweispflichten zur alternativen Streitbeilegung
- Hülfskasse
- Lohnversteuerung von Beiträgen u.a.
- Pflichtverteidigung
- Rechnungslegung und Umsatzsteuer
- Teilung von und Ausscheiden aus Kanzleien
- Veranstaltungen
- Vertrauensanwälte
- Vollmachtsdatenbank
- Kammerreport
- Kammerschnellbrief
Kammerschnellbrief
Ausgabe 2/2025 vom 6.3.2025
Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Geldwäscheprävention in der Praxis von Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskammern“ am 28. März 2025
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
die Hanseatische Rechtsanwaltskammer bietet eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Geldwäscheprävention in der Praxis von Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskammern“ an.
Sie findet statt
am Freitag, 28.03.2025
von 15:00 Uhr bis etwa 18:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, Valentinskamp 88
Die Veranstaltung richtet sich auch an - mit der Geldwäscheprävention befasste - Angestellte von Mitgliedern der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer.
Parkmöglichkeiten sind leider kaum vorhanden, es empfiehlt sich die Anreise mit dem HVV bis zur Station U Gänsemarkt.
Dozent ist Rechtsanwalt und Referent der BRAK Christian Bluhm. Während seiner nun 16-jährigen Anwaltszulassung war er unter anderem als Referent für Geldwäscheaufsicht bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg beschäftigt. Seit April 2024 ist Herr Kollege Bluhm in der Geschäftsführung der Bundesrechtsanwaltskammer zuständig für das Thema „Geldwäscheprävention“.
Rechtsanwalt Bluhm wird sich schwerpunktmäßig mit folgenden Themen befassen:
- Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes
- Feststellung der Verpflichteteneigenschaft (§§ 2 Abs. 1 Nr. 10, 52 Abs. 6 GwG)
- Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, insbesondere Risikomanagement (§§ 4 ff. GwG), Risikoanalyse (§ 5 GwG), interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG), Sorgfaltspflichten (§§ 10 ff. GwG), Meldepflichten (§§ 23a, 43 ff. GwG; GwGMeldV-Immobilien) und Dokumentationspflichten (§ 8 GwG)
- Geldwäscheprüfung durch die Rechtsanwaltskammer (§§ 50 Nr. 3, 51, 52 GwG)
- Sanktionen bei Nichterfüllung von GwG-Pflichten (§ 56 GwG, § 73b BRAO)
Die räumlichen Kapazitäten sind leider begrenzt; die Teilnahmeberechtigung wird daher nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammer festgelegt. Sollte Ihre Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, werden Sie gesondert per E-Mail benachrichtigt. Anmeldeschluss ist der 24.03.2025.
Für die Anmeldung leiten Sie diese Mail bitte weiter an unsere stellvertretende Geschäftsführerin Frau Kollegin Wallner an wallner@rak-hamburg.de und machen Sie Angaben über Namen, Kanzleianschrift, Telefon und E-Mail des oder der Teilnehmenden. Bitte teilen Sie in der Mail auch mit, ob und für wen eine Teilnahmebescheinigung benötigt wird. Angeforderte Teilnahmebescheinigungen werden ggf. erst im Nachgang zur Veranstaltung versendet.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident