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Kammerschnellbrief
Ausgabe 3/2025 vom 24.3.2025
Anhebung der RVG-Gebühren beschlossen!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
nach langem Hin- und Her ist sie nun doch noch erreicht: eine Erhöhung der RVG-Gebühren!
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der vom Bundestag beschlossenen Erhöhung der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zugestimmt. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatten sich jahrelang dafür eingesetzt. Die beschlossene Erhöhung sieht eine Erhöhung der Wertgebühren um 6% und der Festgebühren um 9% vor.
Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die gemeinsame Stellungnahme von BRAK und DAV (https://www.brak.de/fileadmin/05_zur_rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2024/stellungnahme-der-brak-2024-46.pdf) und außerdem auf die Homepage der BRAK mit weiteren Informationen: https://www.brak.de/presse/presseerklaerungen/der-brak-2025/die-rvg-anpassung-kommt-zustimmung-des-bundesrates/. Die Materialien zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-neuregelung-der-vorm%C3%BCnder-und-betreuerverg%C3%BCtung-und-zur-entlastung/318787
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident