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LG Hamburg: Eildienst in Zivilsachen an Samstagen und Feiertagen wird gestrichen
Der Präsident des Landgerichts Hamburg teilt uns mit, dass der Eildienst in Zivilsachen zum Ende des 1. Quartals 2020 gestrichen wird.
Bislang unterhält das Landgericht seit vielen Jahren an Samstagen und bestimmten Feiertagen von 09:00 bis 11:00 Uhr einen Eildienst, den die Zivilkammern übernehmen. In den letzten Jahren habe es jedoch kaum noch Eingänge gegeben, Eilentscheidungen seien in den letzten fünf Jahren nur ein Mal ergangen. Dies beruhe vor allem darauf, dass die Antragsteller entweder selbst nicht erreichbar waren, keinen Gerichtsvollzieher für die Eilzustellung beauftragen konnten oder aber - in Sachen von "Spezialkammern" - lieber eine Entscheidung des odentlichen Spruchkörpers am folgenden Werktag wünschten. Da dieser Eildienst - gerade auch im nichtrichterlichen Bereich - personal- und kostenintensiv sei, habe das Präsidium des Landgerichts die Streichung dieses Eildienstes zum Ende des 1. Quartals 2020 beschlossen.
Das Landgericht weist ausdrücklich darauf hin, dass die Eildienste des Amtsgerichts - auch der strafrichterliche Eildienst, an dem die Richterinnen und Richter des Landgerichts beteiligt sind - unverändert bestehen bleiben.