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Absenkung der Umsatzsteuersätze
Update (Dez. 2020): BRAK-Ausschuss gibt umsatzsteuerliche Hinweise
Bekanntlich hatte die Bundesregierung im Konjunkturpaket u.a. beschlossen, dass für die Zeit vom 01.07. bis zum 31.12.2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19% auf 16% (§ 12 Abs. 1 UStG) abgesenkt wird. Diese Absenkung betrifft auch die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat daher für alle Kolleginnen und Kollegen umsatzsteuerliche Hinweise im Hinblick auf diese Absenkung veröffentlicht, die mit Stand vom Dezember 2020 aktualisiert wurden.
Die darin in Bezug genommen Umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte vom Mai 2020 sind ebenfalls auf der Homepage der BRAK einzusehen.