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Warnung vor Scheckbetrügereien
Von einem Mitglied erhielten wir den Hinweis, dass offenbar wieder E-Mails an Anwaltskanzleien zum Zwecke des Scheckbetruges versendet werden. In der Vergangenheit hatten wir bereits über solche oder ähnliche Fälle berichtet (vgl. Kammerreport vom 31.8.2010, S. 4, und Kammerreport vom 4.9.2012, S. 5). Auch die BRAK hatte vor einiger Zeit auf ihrer Internetseite davor gewarnt.
Die Methode hat immer den gleichen Kern: Die Anwaltskanzlei soll einen Scheck entgegennehmen und einlösen. Das Guthaben ist dann von der Anwaltskanzlei - natürlich nach Abzug einer stattlichen Provision - an die vermeintliche Mandantschaft weiterzuleiten. Das Problem: Nach ein paar Tagen stellt sich heraus, dass der Scheck nicht gedeckt war. Auf dem Kanzleikonto wird das Guthaben wieder ausgebucht, das weitergeleitete Geld ist aber weg. Die Anwaltskanzlei bleibt auf dem Schaden sitzen.
Aktuell handelt es sich um die (englischsprachige) E-Mail einer Frau, die um Unterstützung bei der Geltendmachung einer Geldforderung aufgrund einer Scheidungsvereinbarung gegen ihren Ex-Mann bittet. Einen Teil der Forderung in Form eines Schecks habe sie bereits. Offensichtlich könne oder wolle sie den Scheck nicht selbst einlösen, das müsse die Anwaltskanzlei machen. Die Details des aktuellen Falles variieren offensichtlich immer ein wenig, wie eine Internetrecherche ergab. Auch völlig andere Konstellationen sind natürlich denkbar. Meistens hat der Fall aber Auslandsbezug. Und früher oder später taucht der (nicht gedeckte) Scheck dann immer auf.
Also: Seien Sie bitte wachsam und legen Sie bei erbetenen Scheckeinreichungen ein gesundes Misstrauen an den Tag!