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Hamburger Gerichte: Pilotierung der elektronischen Akte schreitet weiter voran
Schon Mitte September 2020 ist das Landgericht mit einer führenden Verfahrensakte gestartet. In der dortigen Pilotierung werden bzw. wurden in den ersten sechs Monaten mittlerweile schon über 700 Verfahren elektronisch geführt. Nachdem ein erstes gutes Zwischenfazit gezogen werden konnte, soll die Pilotierung bei den Ordentlichen Gerichten nun ausgeweitet werden.
Das Hanseatische Oberlandesgericht wird mit der elektronischen Aktenführung ab dem 21. April 2021 in drei Zivilsenaten (davon einer auch Familiensenat) sowie im Vergabesenat beginnen. Zwei Wochen später starten 12 Zivilabteilungen des Amtsgerichts Hamburg (Mitte) in den Pilotbetrieb. Mit der Erweiterung der Pilotierung auf alle Hamburger Zivilbereiche werden in dieser zweiten Pilotphase insbesondere auch die komplexen Fragen des Instanzenzugs (elektronischer Instanzenzug bzw. Medienbruch-Instanzenzug) in den kommenden Monaten intensiv betrachtet werden.
Im zweiten Quartal 2021 soll die Pilotierung der elektronischen Akte außerdem an ausgewählten Fachgerichten starten.
Für die Anwaltschaft wird die elektronische Akte der Justiz insbesondere im Rahmen der Akteneinsicht wahrnehmbar. Bis zur geplanten Inbetriebnahme des sogenannten Akteneinsichtsportals im Laufe des Jahres 2021 werden Einsichtnahmen übergangsweise primär über die Versendung eines Datenträgers realisiert. Aber auch im Sitzungssaal wird die elektronische Aktenführung zukünftig sichtbar. Dort wird nicht nur das Gericht die Möglichkeit haben, elektronischen Inhalt auf einem Monitor anzuzeigen, sondern auch Parteien und Prozessbevollmächtigte.
Sollten die Pilotierungen weiterhin erfolgreich verlaufen, soll im Laufe des Jahres 2022 damit begonnen werden, die elektronische Akte in Hamburg in ausgewählten Bereichen im Regelbetrieb einzuführen. Bis Ende des Jahres 2025 muss die Einführung der elektronischen Akte nach den aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers in der Justiz flächendeckend abgeschlossen sein.