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Russland-Sanktionen
Hinweis auf restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
Die Europäische Union hat restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, erlassen. Konkret handelt es sich dabei um folgende Verordnungen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/236 des Rates vom 21.02.2022: Aufnahme von fünf Personen, die die Wahlen zur russischen Staatsduma auf der Krim organisiert haben bzw. infolge dieser Wahlen Mitglied der Staatsduma wurden, in die Sanktionsliste des Anhangs I (PDF, S. 3): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2022:040:FULL&from=EN
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/260 des Rates vom 23.02.2022: Aufnahme von 22 Personen, drei Banken und einem IT-Unternehmen, denen konkrete Aktivitäten zur Untergrabung der Souveränität der Ukraine (in Bezug auf die Krim und/oder die östlichen Provinzen) vorgeworfen werden, in die Sanktionsliste des Anhangs I (PDF, S. 3): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2022:042I:FULL&from=EN
- Verordnung (EU) 2022/259 des Rates vom 23.02.2022: Übergangsvorschrift (Art. 6b n. F.) in Bezug auf drei unter Ziff. 2 (Einrichtungen) Nr. 53-55 neu in die Sanktionsliste des Anhangs I aufgenommene staatsnahe russische Banken (PDF, S. 1): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2022:042I:FULL&from=EN
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/261 des Rates vom 23.02.2022: Aufnahme von 337 Abgeordneten, die in der russischen Staatsduma für die Anerkennung der „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ gestimmt haben, in die Sanktionsliste des Anhangs I (PDF, S. 15): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2022:042I:FULL&from=EN