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Niedersachsen – Konzentration von Streitigkeiten nach dem AsylG
(Stand 30.8.2024)
Niedersachsen – Konzentration von Streitigkeiten nach dem AsylG
(Stand 30.8.2024)
Der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts weist uns darauf hin, dass sich in Niedersachsen ab dem 1.9.2024 die Zuständigkeit für Streitigkeiten nach dem Asylgesetz in Abhängigkeit vom Herkunftsland der Ausländerin oder des Ausländers ändert.
Die Details ergeben sich aus der am 15.07.2024 gezeichneten ÄnderungsVO zur ZustVO-Justiz, die am 16.07.2024 im Nds. GVBl. Nr. 63 veröffentlicht worden ist; eine Kopie finden Sie hier: https://rak-hamburg.de/uploads/file/Meldungen/nds-gvbl-2024-63.pdf